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Criminalsachen — aus welchen Gründen die Gerichtsbehörden zur strafrecht-
lichen Verfolgung der mittelst der Presse und in öffentlichen Versamm-
lungen und Vereinen verübten Vergehungen Amtswegen verbunden sind
Criminalverfahren bei Preßvergehen, s. Preßvergehen.
Curialien — welche Modificationen bei den den Ministerien und Ober= und
Mittelbehörden zeither ertheilten Prädicaten künftig eintreten
D.
Defensor, s. Vertheidiger.
Defensions kosten, s. Vertheidigungskosten.
Denunciationen in Criminalsachen — Obliegenheit des Denuncianten zu
Abstattung seiner außergerichtlichen Kosten, wenn der Denunciat in erster
Instanz von Strafe und Kosten freigesprochen worden ist.
Deutschkatholische Glaubensgenofsen — Geset über deren diewts-
verhältnisse
und zwar:
— deren Aufnahme als christliche Kirchengesellschaft
— allgemeine Rechtsverhältnisse verselben im Staate
— WBerfassung für die innern kirchlichen Angelegenheiten
— deren Verhältnisse in weltlichen Angelegenheiten
— Kirchenrecht und Kirchenpolizei
— weltliches Hoheitsrecht über diese Kirchengesellschaft
— deren Glaubensbekenntniß .
Deutschland — in welcher Maaße die Wahl der Nationalvertreter für das
zwischen dessen Regierungen und dem Volke zu Stande zu bringende
Verfassungswerk erfolgen soll
— Erläuterungen hierzu — Ernennung der Regierungsebmmnisart zu Leit—
ung der Wahlen ..
— Verzeichniß über die Wahlbezirke .
— anderweite Wahl eines Nationalvertreters für den usten Bez irk.
— (. Reichsgesetze.
Dienstlisten, bei den Königl. Untergerichten über das ihnen untergebene Ge-
richtspersonal zu haltende, — sind künftig bei dem begeßten Appella-
tionsgerichte einzureichen ·
— deren Einsicht soll den Subalternen gestattet werden . .
— bei einzelnen Zweigen der Finanzverwaltung bestehende, — den bei let=
terer Angestellten soll die Einsicht der Einträge darin gestattet werden
— über die Amtsführung und Leistungen der Geistlichen, Schullehrer
und Candidaten der Theologie und des Predigt= und Schulamts zu
haltende, s. Anzeigen.
Dilationen — inwiefern die in der erläuterten Proceßordnung ad tit. 10, § 1
enthaltene Vorschrift wegen deren Ertheilung zu Fortstellung erhobener
Klagen oder Provocationen auf die Frist zur Einreichung der Haupt-
klage nach angestelltem Provocationsprocesse nicht Anwendung leidet
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Tag.
4 Juni
24 Oct.
24 Febr.
2 Nov.
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10 April
17 April
20 April
18 Dec.
3 Julie
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18 Aug.
1847
30 Oet.
Seite.
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