Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

XIX 
  
Vereine und öffentliche Versammlungen — inwiefern die Gerichtsbe- 
hörden zu strafrechtlicher Verfolgung der darin verübten Vergehungen 
von Amtswegen verbunden sind . 
— welche als verboten zu betrachten sind — Verantworilichkeit 
für Aeußerungen oder Handlungen in einem Vereine 
— wer zu Stiftung derselben berechtigt ist — Anzeige von der Zusammen- 
berufung der Versammlung an die Polizeibehörde 
— Verbot gegen das Erscheinen der Theilnehmer mit Waffen i in selbigen — 
Contraventionsstrafen 
— das den Militärpersonen desfalls zustehende Recht kann suspendirt 
werden 
— welches Gericht bei untersuchungen wegen gesetzwidriger Vor- 
träge oder Aeußerungen darin als zuständig zu betrachten ist 
politische, — inwiefern der Gebrauch der Kicchen hierzu nicht zu 
gestatten ist 
Vereins= und Versammlungsrecht — Gesetz über dess en Gewährleistung 
Verfahren -— Straf= — bei Preßvergehen, s. Preßvergehen. 
Verfas sungsurkunde vom 4ten September 1831 — provisorisches Geies 
über einige Abänderungen derselben . . 
Berfassungsw erk der deutschen Bundesregierungen, s Deut schland. 
Vergehen, in Art. 84 und 94 des Criminalgesetzbuchs verpönte, — Ver— 
pflichtung der Gerichtsbehörden zur amtlichen Einschreitung in deefall- 
sigen Fällen. . 
Verhaftnehmungen, . Untersuchungen. 
Verläge, in minder wichtigen Criminalsachen erwachsene, — nach welchen 
Grundsätzen deren Restitution erfolgen soll 
Vertheidiger — sind in minder wichtigen Untersuchungssachen nicht von 
Amtswegen zu bestellen. 
Vertheidigungskosten — inwieweit die untersuchungsgerichte zu deren Ge- 
währung verbunden sind . . . . 
Voigt, Commisstonsrath, s. Commission. 
Volksbewaffnung, s. Communalgarde. 
Volksversammlungen — wer zu deren Berufung berechtigt ist — Erfor- 
derniß der Zusammenberufung 
— Anzeige vor der Zusammenberufung derselben an die Polizeibehörde – 
wem selbige obliegt 
— den Theilnehmern ist das Erscheinen mit W Waffen in felbigen nicht ge- 
stattet — Contraventionsstrafen .. 
Vorschußbank in Leipzig, s. Leipzig. 
— — 
— — 
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W 
Wahl der Nationalvertreter für das zwischen den deutschen Regierungen und 
dem Volke zu Stande zu bringende Verfassungswerk — in welcher 
Weise selbige erfolgen soll. 
— Erläuterungen hierzu — Wahlcommissarien 
— BVeerzeichniß über die Wahlbezirke . 
— — desfallsige Ergänzungswahl für den lsten Bez zirt 
  
Tag. 
4 Juni 
14 Nov. 
18 Nov. 
15 Nov. 
14 Nov. 
15 Nov. 
10 April 
17 April 
20 April 
18 Dec. 
  
305 
257 
289 fg. 
219 fg. 
139 
136 
135 fg. 
290 
25 fg. 
33 fg. 
53 fg. 
39 fg. 
358 fg. 
  
Paragraph. 
2—4 
5—9 
10, 11 
12 
10 
5 u. 6 
7 u. 8 
10 u. 11
	        
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