Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

(XXXI  )

 

Tag.  Seite.  Paragraph.
Wahlcommissare  —  deren  Bestellung  für  die  im  15ten,  16ten  und  17#ten
städtischen  und  21sten  bäuerlichen  Wahlbezirke,  ingleichen  im  5ten  Be17  Febr.  9
zirke  des  Handels=  und  Fabrikstandes  vorzunehmenden  Ergänzungswah=  10  März  16
len  zum  künftigen  Landtage  ....  ....  21  März  19
30  März  24

Wahlen  zum  künftigen  Landtage  —  sollen  im  Sinne  völliger  Freiheit  der  Ansichten

  geleitet  und  vollzogen  weren  .  30  März  24

—  der  Landtagsabgeordneten  —  provisorisches  Gesetz  hierüber  15  Noo.  227  fg.  1—45

—  Ausfuührungsverordnung  dazu.  .  .  .  .  ....  17  Nov.  232  fg.  IXVII
und  zwar:

—  Wahlbezirke  —  Verschiedenheit  der  Stimmberechtigung  und  Wählbarkeit

  hinsichtlich  der  Wahlen  für  beide  Kammern  —  Stimmberechtigung

bei  den  Wahlen  für  die  zweite  Kammer  Z  227  1—4

232  l  II,

V  V

u

—  Hindernisse  der  Stimmberechtigung  —  Wählbarkeit  zum  Abgeordneten
in  die  zweite  Kammer  —  Stimmberechtigung  für  die  Wahlen  zur  ersten

Ob  22  –
Kammer  —  Wählbarkeit  zum  Abgeordneten  in  die  erste  Kammer.  221  sg.  5#
—  —  Anordnung  zu  Veranstaltung  der  Landtagswahlen  —  Aufforderung
zur  Anmeldung  der  Stimmberechtigten  —  Annahme  der  Anmeldun-  913

gen  —  Verzeichnisse  der  Angemeldeten  —  Stimmzettel

2
—  “"#  —  —.  —  —
W  u
u  v
2#
□2½
E

v
W
O0

233  V,  VI,  VII

—  Wahlabtheilungen  —  Wahlausschüsse  für  die  Abtheilungen  —  Zusammensetzung
  der  Wahlausschüsse  —  Bezirkswahlausschüsse  —  Einreichung
  der  Verzeichnisse  an  den  Wahlausschuß  .

—  Anberaumung  des  Abstimmungstermins  —  persönliches  Erscheinen  der
Abstimmenden  —  Innehalten  des  Abstimmungstermins  —  unbeschränkte
Wahl  aus  allen  Wählbaren  des  Landes  ...  .

—  genaue  Bezeichnung  der  Vorgeschlagenen  —  Ausfüllung  der  Stimmzettel
  durch  den  Protocollanten  —  Erledigung  von  Zweifeln  über  die
Stimmberechtigung  .......  ..

228fg.14—19
232,231,vm

—
U  V
V

229  20—23
233  IX

U  u
v  u

229  24—26

233  X

—  Freiheit  der  Wahl  —  Eintragung  der  Stimmmenden  in  das  Protocoll
und  Angelöbniß  derselben  —  Auszählung  der  Stimmen  —  Sonderung
der  Wahlprotocolle  wegen  der  Wahlen  zur  ersten  und  zweiten  Kammer

—  Anzeige  des  Ergebnisses  an  den  Bezirkswahlausschuß  und  Feststellung
des  Ergebnisses  bei  demselben  —  Entscheidung  durch  Stimmenmehrheit  —
Entscheidung  durchs  Loos  bei  Stimmengleichheit  --  230  32—34

—  Anzeige  der  Wahl  an  die  Regierung  —  Freiheit  hinsichtlich  der  Annahme
  der  Wahl  —  Erklärung  über  die  Annahme  —  Ermittelung
der  gesetzlichen  Befähigung  des  Gewählten

–  Bezirkswahlausschüsse  wegen  der  Wahlen  zur  ersten  Kammer  —  genaue
Bezeichnung  der  Stimmzettel  für  die  verschiedenen  Wahlen  —  Mangel
hinsichtlich  der  Zahl  der  auf  den  Stimmzetteln  verzeichneten  Namen

—  230  27—31
-  233  XI

——  ——  —  —:
M  V
V#  M

N

—  230  fg.  35—39
"O  233  XlI,  XlII

V  V
v

231  40—42
232  —234  (II,  KIl,  XIV,
XV

.——
*--*xp-#


—  Theilnahme  Nichtbefugter  an  der  Wahl  —  Entscheidung  der  Zweifel
über  die  Wählbarkeit  eines  Abgeordneten  —  Aufhebung  des  Gesetzes

vom  24sten  September  1831.  --  231  fg.  43—45