Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

(202) 
MÆ 62) Bekanntmachung, 
die Bestellung von Commissarien zu Leitung der Landtagswahlen betreffend; 
vom 21sten August 1850. 
Nechdem als Regierungscommissare zu Leitung der für die zweite Kammer der Ständever- 
sammlung angeordneten Ergänzungswahlen 
für die Stadt Dresden: 
der Justizamtmann Hofrath Damm allhier, 
für den 5ten städtischen Wahlbezirk: 
der Amtshauptmann von Wolf zu Hain, 
für den 13ten dergleichen Bezirk: 
der Amtshauptmann von Welck zu Zwickau, 
für den 1 5ten dergleichen Bezirk: 
der Justizamtmann Nathusius ebendaselbst, 
für den 1 Sten dergleichen Bezirk: 
der Justizamtmann Hantusch zu Voigtsberg, 
bestellt worden, so wird Solches hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht; es werden aber 
zugleich alle bei diesen Wahlen betheiligten Behörden zu genauer Befolgung der Verordnung 
vom Aten Januar 1842 (Gesetz= und Verordnungsblatt d. J. Seite 21) und überhaupt zur 
größtmöglichen Beschleunigung des Wahlgeschäftes hierdurch noch besonders angewiesen. 
Dresden, am 21 sten August 1850. 
Ministerium des Innern. 
von Friesen. 
Eppendorf. 
  
Letzte Absendung: am 24sten August 1850.
	        
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