Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

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5) Bekanntmachung, 
den Regierungscommissar im 33sten Landtagswahlbezirke betreffend; 
1 vom 19ten Januar 1850. 
Nachdem der zum Regierungscommissar im 33sten Landtagswahlbezirke ernannte Stadt- 
richter und Advocat Bemmann zu Rochlitz auf Ansuchen dieses Auftrags enthoben und für 
die in genanntem Bezirke durch den Austritt des Justizamtmanns Heisterbergk von dort aus 
der IIten Kammer der Volksvertretung erforderlich gewordene Neuwahl an Jenes Stelle der 
Interimsverwalter der dortigen Amtshauptmannschaft, Regierungsreferendar von Carlowitz 
daselbst, zum Regierungscommissar ernannt worden ist, so wird dieß hiermit unter Bezug- 
nahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20sten September vorigen 
Jahres andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 19ten Januar 1850. 
Ministerium des Innern. 
von Friesen. 
Eppendorf. 
  
6) Verordnung, 
die Bekanntmachung einer nachträglichen Uebereinkunft zwischen Sachsen und 
Oesterreich in Bezug auf die Bestimmungen Artikel IX. und XI. des Haupt- 
Grenz= und Territorial-Recesses vom 5ten März 1848 betreffend: 
vom 17ten Januar 1850. 
Nechoem zwischen den Regierungen von Sachsen und Oesterreich wegen des Zeitpunktes des 
Laufes der landesfürstlichen Steuern und Gefälle von den wechselseitig abgetretenen Grund- 
stücken ohne Unterthanen für die neue Regierung (Artikel IX. und XI. des durch Bekannt- 
machung vom 1 #ten April 184 8 publicirten Haupt-Grenz= und Territorial-Recesses vom 
5ten März 1848, Gesetz= und Verordnungsblatt des Jahres 184 8, Seite 62) eine nach- 
trägliche Uebereinkunft verabredet und durch gegenseitige Ministerialerklärungen d. d. 
Dseden, den 11e Derember 18479 verbindlich festgestellt worden, auch die Auswechslung der letz- 
Wien, den öten December 
teren am 6ten Januar 1850 stattgefunden hat, so wird die bezügliche diesseitige Ministerial-
	        
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