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Geseßz-und Verordnungsblask
für das Königreich Sachsen,
Otes Stück vom Jahre 1850.
33) Bekanntmachung,
die Auflösung der dermalen versammelten Kammern des Königreichs betreffend;
vom Isten Juni 1850.
S. Königliche Majestät haben Sich bewogen gefunden, die dermalen versammelten Kam-
mern des Königreichs nach § 116 der Verfassungsurkunde und § IX des provisorischen
Gesetzes vom 15ten November 1848, wie hiermit geschieht, aufzulbsen.
Gegeben zu Dresden, am 1 sten Juni 1850.
Friedrich August.
D. Ferdinand Zschinsky.
« Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
Bernhard Rabenhorst.
-- Richard Freiherr von Friesen.
Johann Heinrich August Behr.
34) Bekanntmachung,
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem ordentlichen
Landtage betreffend;
vom Z3ten Juni 1850.
Nchtem die auf Grund des provisorischen Wahlgesetzes vom 15ten November 1848 ge-
wählten Kammern, ehe noch mit ihnen ein definitives Wahlgesetz vereinbart worden, haben
aufgelöst werden müssen, so haben Se. Königliche Majestät beschlossen, die nach 9§ 61 flgde.
1850. 23