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Dismembrationen von Grundstücken — inwiefern Vorkaufsrechte an Trenn-
stücken, welche dabei vor dem Erscheinen des Gesetzes über die Theil-
barkeit des Grundeigenthums vom 30sten November 1843 entstanden
sind, für aufgehoben nicht betrachtet werden können
— — wmelche Vorschriften desfalls die Interessenten in Bezug auf Ein-
reichung von Zeichnungen, Rissen u. s. w. an die Steuerbehörde zu
beobachten haben
— inhwiefern der be sondere Eintrag über Einwilligung der hypothekarischen
Gläubiger dazu in der III. Rubrik eines Grundstücksfoliume nicht er-
forderlich ist
Dresden, Stadt, — Statuten des daseltst zu Errichtung einer Versorgungs-
und Beschäftigungsanstalt unter dem Namen „Asyl für erwachsene taub-
stumme Mädchen" begründeten Vereins
Druckschriften, im Inlande hergestellte, — unter welchen Bedingungen deren
Verbreitung im Publicum gestattet ist . ....
— im Auslande hergestellte, — inwiefern deren Verkauf in hiesigen Lan-
den verboten werden kann ... ..
E.
Ehe — welche Strafe wegen Herabwürdigung derselben als Rechtsinstituts
durch öffentliche Mittheilung eintriit
Eigenthum — inwiefern derjenige, welcher dasselbe als mmehinnt dirch
öffentliche Mittheilung herabwürdigt, strafbar ist .
Eisenbahn, Chemnitz-Riesaer, — Leitung des Baus und Betriebs derselben
— — — — geht in das Eigentihum des Staatsfiscus über
— desfallsiger Vertrag mit der bisherigen Eisenbahngesellschaft
— Bau= und Betriebsrerwaltung dabei . . .
— in welchen Fällen deren Erwerbung Seiten des Staats
in die Grund= und Hypothekenbücher einzutragen ift .
— Löbau-Zittauer, — deren Betrieb geht auf den Staat über
— Sachsisch-Böhmische, über Prag nach Wien führende, — Eröffnung
des Betriebs auf selbiger .
— Errichtung eines Bahnhofs zu Bodenbach in n Böhmen a 's gemeinsame
Wechselstation für den Eisenbahnbetrieb Z
— Aufstellung von K. K. Oesterreichischen und Königlich Sichsischen Zoll-
ämtern in Bodenbach für den Eingang und Ausgang von Waaren
aus Oesterreich nach Sachsen und umgekehrt aus letzterem nach Oester-
reich
— — —
— — —
— Abschluß einer Uebereinkunft mit der K. K. Oesterreichi-
schen Regierung über die Bahnbau= und Betriebsverhältnisse, ingl. den
Polizei-, Paß-, Telegraphen= und Zolldienst zu Bodenbach in Böhmen
— welcher Behörde die Ausübung der Gerichtsbarkeir in
Ansehung der auf dem Gisenbahnhofe zu Bodenbach und auf der
zwiischen riesem und der Königlich Sächsischen Landesgrenze befindlichen
Bahynstrecke dienstlich rerwendeten Sächsischen Sinacsangeherien über-
—..
tragen worden ist
Tag.
3 April
12 Juli
19 Juli
10 Febr.
14 März
15 März
(14 März
115 März
4 April
4 April
1850
31 Dee.
1851
28 Jan.
—
31 Jan.
12 Mai
31 Jan.
26 März
#.
16 Mai
2 Jull
Seite.
83
289 fg.
305 fg.
62 fg. 86
71 fg.
63, 86
71
85
85
24 fg.
26 fg.
36 fg.
146 fg.
36 fg.
79 fg.
149 fg.
284
Paragraph.
1—6
1—38
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1—7
1—10
1—7