Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

(  Xm  )

 

Dismembrationen  von  Grundstücken  —  inwiefern  Vorkaufsrechte  an  Trennstücken,
  welche  dabei  vor  dem  Erscheinen  des  Gesetzes  über  die  Theilbarkeit
  des  Grundeigenthums  vom  30sten  November  1843  entstanden
sind,  für  aufgehoben  nicht  betrachtet  werden  können

—  —  wmelche  Vorschriften  desfalls  die  Interessenten  in  Bezug  auf  Einreichung
  von  Zeichnungen,  Rissen  u.  s.  w.  an  die  Steuerbehörde  zu
beobachten  haben

—  inhwiefern  der  be  sondere  Eintrag  über  Einwilligung  der  hypothekarischen
Gläubiger  dazu  in  der  III.  Rubrik  eines  Grundstücksfoliume  nicht  erforderlich
  ist

Dresden,  Stadt,  —  Statuten  des  daseltst  zu  Errichtung  einer  Versorgungsund
  Beschäftigungsanstalt  unter  dem  Namen  „Asyl  für  erwachsene  taubstumme
  Mädchen"  begründeten  Vereins

Druckschriften,  im  Inlande  hergestellte,  —  unter  welchen  Bedingungen  deren
Verbreitung  im  Publicum  gestattet  ist  .  ....

—  im  Auslande  hergestellte,  —  inwiefern  deren  Verkauf  in  hiesigen  Landen
  verboten  werden  kann  ...  ..

E.

Ehe  —  welche  Strafe  wegen  Herabwürdigung  derselben  als  Rechtsinstituts
durch  öffentliche  Mittheilung  eintriit

Eigenthum  —  inwiefern  derjenige,  welcher  dasselbe  als  mmehinnt  dirch
öffentliche  Mittheilung  herabwürdigt,  strafbar  ist  .

Eisenbahn,  Chemnitz-Riesaer,  —  Leitung  des  Baus  und  Betriebs  derselben
—  —  —  —  geht  in  das  Eigentihum  des  Staatsfiscus  über
—  desfallsiger  Vertrag  mit  der  bisherigen  Eisenbahngesellschaft
—  Bau=  und  Betriebsrerwaltung  dabei  .  .  .
—  in  welchen  Fällen  deren  Erwerbung  Seiten  des  Staats

in  die  Grund=  und  Hypothekenbücher  einzutragen  ift  .

—  Löbau-Zittauer,  —  deren  Betrieb  geht  auf  den  Staat  über

—  Sachsisch-Böhmische,  über  Prag  nach  Wien  führende,  —  Eröffnung
des  Betriebs  auf  selbiger  .

—  Errichtung  eines  Bahnhofs  zu  Bodenbach  in  n  Böhmen  a  's  gemeinsame
Wechselstation  für  den  Eisenbahnbetrieb  Z

—  Aufstellung  von  K.  K.  Oesterreichischen  und  Königlich  Sichsischen  Zollämtern
  in  Bodenbach  für  den  Eingang  und  Ausgang  von  Waaren
aus  Oesterreich  nach  Sachsen  und  umgekehrt  aus  letzterem  nach  Oesterreich


—  —  —

—  —  —

—  Abschluß  einer  Uebereinkunft  mit  der  K.  K.  Oesterreichischen
  Regierung  über  die  Bahnbau=  und  Betriebsverhältnisse,  ingl.  den
Polizei-,  Paß-,  Telegraphen=  und  Zolldienst  zu  Bodenbach  in  Böhmen
—  welcher  Behörde  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeir  in
Ansehung  der  auf  dem  Gisenbahnhofe  zu  Bodenbach  und  auf  der
zwiischen  riesem  und  der  Königlich  Sächsischen  Landesgrenze  befindlichen
Bahynstrecke  dienstlich  rerwendeten  Sächsischen  Sinacsangeherien  über-—..



 

tragen  worden  ist

Tag.

3  April
12  Juli
19  Juli

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4  April
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31  Dee.
1851
28  Jan.

—

31  Jan.

12  Mai
31  Jan.

26  März

#.

16  Mai

2  Jull

 

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