Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

(XXL) 
  
Staatseisenbahn, s. Eisenbahn. 
Staatsforstdienst — Bestimmungen über Stellung, Vorbildung, Prüfung 
und sonstige Erfordernisse des dabei anzustellenden Personals 
Staatspensionsfonds — inwiefern emeritirte Staatsdiener zur Leistung 
der gesetzlichen Beiträge hierzu künftig auch dann verbunden sind, wenn 
sie keine penstonsfähigen Frauen oder Kinder haben 
Staatsregierung — welche Strafe derjenige zu gewarten hat, welcher selbige 
in öffentlichen Mittheilungen einer tadelnden Kritik unterwirft 
Staatsschuldencasse — Gesetz über Emittirung der dabei deponirten neuen 
Cassenbillets gegen Einlegung 3 procentiger inländischer Staatspapiere 
Staatsschuldencassenscheine, 44procentige, — Gesetz über deren Creirung 
und Emittirung zu dem Betrage von 15 Millionen Thalern 
— — die bei deren Creirung dem Staatsschuldenbuchhalter Vermann ge— 
währte Aushülfe betr. 
Stände — Veranstaltung der Wahlen derselben zu dem im Jahre 1851 ab- 
zuhaltenden Landtage .. 
—,derenEmberufunghterzu.. 
Ständeversammlung, s. Landtagsabschied. 
Standrecht — Verfahren dabei . .... 
Statuten der Chemnitzer Stadtbank — Nachtrag dazu, s. Chemnitz. 
Steinkohlenbauverein, s. Nieder-Planitz — Vorder- Neuborfel. 
Steinkohlenbergbau — Ressortverhältnisse dabei 
Steuern und Abgaben, directe, auf das Jahr 1851 ausgeschriebene, — 
welcher Erlaß dabei im letzten Termine stattfindet .. 
— — — nach welcher Höhe selbige im Jahre 1852 erhoben werden sollen 
Steuervergütung, für ausgeführten inländischen Branntwein in das Zoll- 
vereinsausland gewährte, — deren Herabsetzung 
Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit — Gesetz über das Ver- 
fahren bei deren Unterdrückung 
Stolpen, Stadt, — Bestätigung des Regulatios für die dasige Sparaasse 
Straf= und Correetionsanstalten — inwiefern bei Einlieferung männ- 
licher Individuen, welche das 20ste Lebensjahr angetreten haben, in 
selbige, dem desfallsigen Schreiben der Geburts= oder Gestellschein bei- 
zufügen ist. 
Strafrechtliche Bestimmung en — Gesetz über deren Einführung an die 
Stelle der aufgehobenen Artikel 94 und 96 des Criminalgesetzbuchs 
und zwar: 
— wegen Aufforderung von Beamten zum Ungchorsam gegen ihre Vor- 
gesetzten . 
— wegen Aufforderung zum ungehorsam gegen die Gesetze oder obrigkeit— 
liche Anordnungen oder zur Verweigerung rechtlich bestehender Abgaben 
durch öffentliche Mittheilung in Wort, Schrift u. s. vw. 
— wegen Herabwürdigung der Rechtsinstitute der Ehe, der Familie oder 
des Eigenthums durch öffentliche Mittheilung 
— wegen Gebrauchs einer tadelnden Kritik gegen die mrzieng, 
u. s. w. in öffentlichen Mittheilungen 
  
Tag. 
27 Nov. 
24 April 
4 April 
16 Jan. 
(10 Jan. 
118 Jan. 
3 Febr. 
6 Febr. 
8 Mai 
18 Oct. 
10 Mai 
(26 Juni 
120 Aug. 
13 Sept. 
15 Dec. 
4 Dec. 
10 Mai 
20 Oct. 
4 Juni 
4 April 
  
Seite. 
393 fg. 
105 
85 
6 fg. 
15 fg. 
23 
38 
112 
370 
120 fg. 
287 
317 fg. 
326 fg. 
477 fg. 
407 
118 fg. 
378 fg. 
283 
84 fg. 
  
Paragraph. 
1—28 
1—20 
2 u. 3
	        
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