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Sammlung
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
25| Stück, vom Jahre 1832.
Wi#7.) Verordnung,
die Bekanntmachung des ersten Nachtrages zu der, mittelst Mandates vom
gten Juli 1830, eingeführten Arzneientaxe, so wie mehrerer Abänderungen
derselben betreffend;
vom 27 sten Juni 1832.
Bea Erlassung einer neuen Arzneientare ist, nach 9. 1. des Mandates vom 9ten
Juli 1830, die Bekanntmachung von Nachträgen zu solcher, wegen veränderter Preise
der rohen Arzneikörper, ausdrücklich vorbehalten worden.
Auch haben, nach dem Erscheinen gedachter Tare, die Apotheker über zu niedrige
Preisbestimmung mehrerer Arzneimittel Klagen erhoben, welche, zufolge der dießfalls
angestellten Erörterungen, zum Theil nicht unbegründee gefunden worden sind. Andrer-
seits baben jedoch auch wieder verschiedene Ansätze derselben einer Herabsetzung zu be-
dürfen geschienen.
Dem gemäß ist daher die erwähnte Arzneienkare anderweie sorgfältig durchgegan-
gen, und auf den Grund obiger Rücksichten der erste Nachtrag zu solcher abgefaße
worden.
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