Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

( 281 ) 
Geseh-und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
16t½s Stück vom Jahre 1851. 
  
  
  
  
52) Bekanntmachung, 
den Beitritt des Königreichs Württemberg zum Deutsch-Oesterreichischen 
Telegraphenvereine betreffend; 
vom 31sten Mai 1851. 
Nachdem das Königreich Württemberg dem Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine bei- 
getreten und die Telegraphenlinie von Heilbronn bis Friedrichshafen seit dem 16ten vorigen 
Monats eröffnet worden ist, so wird Solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die Bekanntmachung der Königlich Württembergischen Telegraphen= 
stationen durch die Direction der Staatstelegraphen erfolgen wird. 
Dresden, am 31sten Mai 185 1. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Pfitzmann. 
53) Bekanntmachung, 
die Bestellung von Regierungscommissaren für Leitung der Landtagswahlen 
betreffend; 
vom 30sten Mai 1851. 
Nachdem für die Leitung der Landtagswahlen 
im 1 6ten städtischen Bezirke der Justitiar Seidel zu Auerbach, 
im 1#ten dergleichen ver Landgerichtsdirector Graner zu Budissin 
als Regierungscommissare bestellt worden, hiernächst von den in der Verordnung vom 13ten 
dieses Monats benannten Commissaren der Justizamtmann Biedermann zu Radeberg (Ster 
städtischer Bezirk), der Supernumerar-Regierungsrath von Carlowitz zu Nochlitz (ter der- 
gleichen Bezirk), und der Justizamtmann Köllner daselbst (Zter bäuerlicher Bezirk) des ihnen 
ertheilten Auftrags wiederum zu entheben gewesen und nunmehr 
für den 6ten städtischen Bezirk der Referendar Wenzel zu Dresden, 
für den pten dergleichen der Justizamtmann Gensel zu Frankenberg, 
für den 3ten bäuerlichen Bezirk der Supernumerar-Regierungsrath von Carlowitz 
zu Rochlitz 
1851. 43 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.