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Geseh-und Verordnungsblalt
für das Königreich Sachsen,
16t½s Stück vom Jahre 1851.
52) Bekanntmachung,
den Beitritt des Königreichs Württemberg zum Deutsch-Oesterreichischen
Telegraphenvereine betreffend;
vom 31sten Mai 1851.
Nachdem das Königreich Württemberg dem Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine bei-
getreten und die Telegraphenlinie von Heilbronn bis Friedrichshafen seit dem 16ten vorigen
Monats eröffnet worden ist, so wird Solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die Bekanntmachung der Königlich Württembergischen Telegraphen=
stationen durch die Direction der Staatstelegraphen erfolgen wird.
Dresden, am 31sten Mai 185 1.
Finanz-Ministerium.
Behr. Pfitzmann.
53) Bekanntmachung,
die Bestellung von Regierungscommissaren für Leitung der Landtagswahlen
betreffend;
vom 30sten Mai 1851.
Nachdem für die Leitung der Landtagswahlen
im 1 6ten städtischen Bezirke der Justitiar Seidel zu Auerbach,
im 1#ten dergleichen ver Landgerichtsdirector Graner zu Budissin
als Regierungscommissare bestellt worden, hiernächst von den in der Verordnung vom 13ten
dieses Monats benannten Commissaren der Justizamtmann Biedermann zu Radeberg (Ster
städtischer Bezirk), der Supernumerar-Regierungsrath von Carlowitz zu Nochlitz (ter der-
gleichen Bezirk), und der Justizamtmann Köllner daselbst (Zter bäuerlicher Bezirk) des ihnen
ertheilten Auftrags wiederum zu entheben gewesen und nunmehr
für den 6ten städtischen Bezirk der Referendar Wenzel zu Dresden,
für den pten dergleichen der Justizamtmann Gensel zu Frankenberg,
für den 3ten bäuerlichen Bezirk der Supernumerar-Regierungsrath von Carlowitz
zu Rochlitz
1851. 43