Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

  
  
  
  
  
  
  
  
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Steuersatz Bemerkungen 
Vereinsstaaten ꝛc., Maaßstab im füber die bei der Ausfuhr 
6 , . , ,, Ist-Thaler-UFGUIFanderenVereinsstaatenz 
in welchen die Erhebung stattfindet. für die Erhebung. fuße. denfuße. dem Auslande bewili 
Thir.Nar. ]pf. er. Steuervergütungen. 
3.Thüringischer Verein (wie zu I. 5). 
4. Braunschweig. Centner (Preußischh531326 
5. Luremburg. 
Anmerkung. Oie in den vorstehend zu 1, a. 2 —5 
aufgeführten Vereinsländern aufkommende Ueber- 
zangsabgabe von Bier ist eine gemeinschaftliche, 
welche getheilt wird. 
Es findet zwischen diesen Vereinsländern 2c. freier 
Verkehr mit Bier statt. 
6. Bayern, rechts des Rheines und im engeren Eimer (Bayerisch)10|!] 1 SDDie Räckvergütung von ? 
Vereine mit Bayern: — 1,01 570 Eimer welches aus den * 
» Sächsisch, Hauptlanden ausgeführt! 
a) das Großherzoglich Sächsische Amt Ost- osi Ohm beträgt 40 zr für den 8 
heim mit Ausschluß des Ortes Melpers; Preußisch. schen Eimer. 
b) das Herzoglich Sachsen-Coburg--Gotha- 
ische Amt Königsberg. 
7. Württemberg Eimer (Württem- Die erhobene Malzsteuer 
Annii von ausgehendem Biere 
— bergisch) Maaßgabe des dazu ver 
— 43635 Eimer deten Malzes in jedem ei 
Sächsisch, nen Falle ermittelt und do 
– *70 Ohn die Steuervergütung festg 
. und gewährt. 
a) braunes Bieerr1½sm?143 " 
b) weißes Bier 1 42 2— 
8. Baden Ohm (Badisch) —22281 1118 
— 2,2268 Eimer 
Sächsisch, 
— 1,091673 Ohm 
Z " Preußisch. 
0. Kurhessen (ausschließlich des zum Thüringi-Zollcentner 75 2601Die Rückvergütung von 2 
Kri welches aus Kurhessen au 
schen Vereine gehörigen Kreises Schmal —— 
kalden). vom Zollcentner. 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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