Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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VII.

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0)  Besondere  Bestimmungen  wegen  der  Einfuhr  eingangsabgabenireier,  aber  ausgangspollrflichtiger
  Gegenstände,  so  wie  des  Ausgangs  ausgangsabgabenfreier  Gegenstinde

Von  den  Niederlagen  unverzollter  Waaren  und  der  JZoll-Erhebung  im

Innern:

4)  Oefentliche  Lagerhäuser  (Packhöfe,  Hallen)

2)  Privatlager

 

3)  Freihäfen
4)  Erhebung  der  Zölle  von  Waaren,  welche  an  Erhebungsämter  im  Innern,  bei  welchen  sich

keine  Niederlagen  befinden,  abgefertigt  worden  sind
5)  Zoll-Erhebung  im  Innern  von  den  mit  der  fahrenden  Post  ein-,  durch=  und  ausgehenden

Waaren
)  Erhebung  des  Ausgangszolls  im  Innern
Zollbefreiungen,  Begünstigungen  und  Ausnahmen:
1)  Bedürfnisse  des  Königl.  Hauses  und  der  Gesandten
2)  Gegenstände,  welche  mit  Verührang  des  Auslandes  aus  einem  Landestheile  in  den  andern
versendet  werden
3)  Verkehr  inländischer  Fabricanten  und  Prodncenten  auf  ausländischen  Messen  und  Märkten:
A.  Der  Fabrikanten  mit  den  Mesen.
B.  Der  Handwerker  mit  den  Märkten
C.  Junländisches  Vieh,  welches  auf  ausländische  Märkte  gebracht  wird..  ........
sBesuchinldndiübckMärktednkchatmvsiktich  ibend
Verarleitung  und  Veredlung  ausländischer  Gegenstände  im  Julande,  und  umgekehrt:  inländischer
  (zegenstände  im  Auslande
)  Verkehr  inländischer  Gewerbetreibender  mit  dem  Auslande  und  Grenzverkehr  im  Allgemeinen



 

 

 

 

 

 

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Control-Maaßregeln  hinsichtlich  des  Waarentransports  innerhalb  Landes
  und  dee  inneren  Verkehrs  mit  zollbaren  Gegenständen:

1  Waarentransporte  und  innerer  Verkehr,  wobei  eine  Berührung  des  Auslandes  nicht  statt
findet:

A.  Zm  Grenzbezirk:

r)  Scheine

b)  besondere  Vorschriften  für  die  Gewerbetreibenden  im  Grenzbezirk

B.  Im  WMinnenland

2)  Waarentransporte  und  innerer  Verkehr,  wobei  eine  Berührung  der  Auslandes  slattsindet:

A.  Verfendung  ver##euerter,  in  den  inländischen  Verkehr  übergegangener  Waaren  und
inlandischer  Erzeugnisse

1.  Durchgangsgüter  und  überhaupt  Waaren,  welche  auf  Begleitscheine  abgefertigt

wurden

5,  Controlvorschriften  für  inländische  Juckersledereien

Von  den  allgemeinen  Verpflichtungen  der  Angestellten  der  Sollverwaltung

  bei  Ausübung  ihres  Dienstes  überhaupt  und  der  Aufsicht
insbesondere:

 

 

 

 

103.

109  —  121.
125—128.

129.

130.

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139—  141.

142.

145—146.
147—149.
450  u.  151.A

152—  160.

1461—  164.
163.