Gesetz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
Q Stück vom Jahre 1857.
53) Decret
wegen Bestätigung der Statuten der Dresdner Feuerversicherungsgesellschaft;
vom iten Juli 1857.
Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den
Statuten der auf Actien zusammengetretenen Dresdner Feuerversicherungsgesellschaft die
nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmun-
gen allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Gleichzeitig ist dieser Gesellschaft zu den nach §7 des Gesetzes vom 1 Aten November
1835 zulässigen Versicherungen unter den in der Generalverordnung vom 13ten Decem-
ber 1 836 ausgesprochenen Bedingungen und Beschränkungen, sowie unter Vorbehalt der-
jenigen Bestimmungen, welche Seiten des Ministeriums des Innern in Betreff des Mo-
biliarfeuerversicherungswesens und der Privatfeuerversicherungsgesellschaften im Allgemeinen
noch werden getroffen werden, Concession ertheilt worden.
Ueber die erfolgte Bestätigung der Statuten ist gegenwärtiges
Bestätigungsdeeret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 4ten Juli 1857.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
54) Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadt= und Kirchengemeinde Oschatz betreffend;
vom 26sten Juni 1857.
De für die Dauer der von Seiner Königlichen Majestät dermalen in das Ausland
unternommenen Reise zu Besorgung der immittelst vorkommenden Regierungsangelegen-
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