Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

(AMX ) 
  
Postporto — Ueberwachung der Beobachtung der bezüglich der desfallsigen 
Befreiungen erlassenen Bestimmungen 
Postvereinsvertrag vom 5ten December 1851, Deutsch Oesterreichischer 
— anderweiter Nachtrag hierzu ... ... 
—-Tartffurzzahrpostjendungen . 
Preußen, Königreich, — Vertrag mit der dasigen Regierung wegen der von 
der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft beabsichtigten Erbauung 
einer Eisenbahn zwischen Bitterfeld und Leipzig und wegen einiger Ab— 
änderungen der am 6ten März 1848 über die Jüterbogk-Riesaer und 
Weißenfels-Leipziger Eisenbahnen abgeschlossenen Verträüge 
— unter welchen Bedingungen die Concession zum Baue und Betriebe der 
Eisenbahn zwischen Bitterfeld und Leipzig ertheilt wird . 
Priestewitz — Abtretung von Grundeigemthum zu Erweiterung des dasigen 
Bahnhofs . . 
Prüfung der öffentlichen Lurnlehrer — Regulatio hierüber .. 
Pulver—einrgeAbanderuugendesdurchVerordnungVom16ten März 1856 
publicirten Regulativs über das Verfahren bei Versendung desselben 
R. 
Räudekrankheit der Pferde — veterinärpolizeiliche Maaßregeln gegen deren 
Entstehung und Weiterverbreitung 
Raubthiere — Verbot wider Anwendung des Strychnins und anderer giftiger. 
Alkaloiden zur Vertilgung derselben 
Rechtscandidaten, welche zur Ausübung der uritischen Braris aelangen 
wollen — deren Immatriculation . 
Rechtsconsulenten, s. Advocaten. 
Rechtspflege, s. Militärrechtspflege. 
Regulativ über die Prüfung der Turnlehrer 
— über das Verfahren bei Versendung von Pulver, durch Verordnung! vom 
16ten März 1856 publicirtes, — einige Abänderungen der darin ent- 
haltenen Vorschriften . 
Requisitionen der beiderseitigen Behörden in Straf- und bürgerlichen Rechts- 
sachen — Uebereinkunft mit der Kaiserlich Oesterreichischen Regierung 
wegen kostenfreier Erledigung derselben 
Chemnitzer Eisen bahngesellschaft, vormalige. —- welche Be- 
hörde der Einleitung des Edictalverfahrens wegen abhanden gekommener 
Actien, Prioritätsscheine 2c. derselben sich zu unterziehen hat 
— -Jüterbogker Eisenbahn — inwiefern die Bestimmungen des 
mit der Königl. Preußischen Regierung wegen Erbauung der Leipzig- 
Bitterfelder Eisenbahn abgeschlossenen Vertrags zum Theil auf selbige 
Anwendung leiden . 
Rübenzucker, inländischer, — nach welchen Sätzen die Abgabe davon für den 
Zeitraum vom Asten September 1857 bis Ende August 1 1858 L er- 
heben ist 
Riesa— 
  
24 Juni 
14 März 
24 April 
1 Febr. 
16 Jan. 
21 Febr. 
14 März 
24 April 
16 Dec. 
12 Mai 
27 Juni 
  
Seite. 
59 
151 fg. 
259 
159 fg. 
32 fg. 
39 fg. 
111 g. 
59 fg. 
76 fg. 
47 fg. 
76 fg. 
257 fg. 
80 
32 fg. 
113 
  
Paragraph. 
1—10
	        
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