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obgedachten Anordnung entgegensteht, aus den Untersuchungsacten darüber Mittheilung zu
machen, an welchem Orte des Inlandes der Eingelieferte bis zu seiner Einlieferung oder be-
ziehendlich bis zu der, der Letzteren etwa vorausgegangenen Inhaftirung factisch sich auf-
gehalten hat.
Dresden, den 1 8ten März 1858.
Die Ministerien der Justiz und des Innern.
Dr. von Gschinsky. Frhr. von Beust.
Weiß.
. 21) Bekanntmachung
eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des Königl. Sichsischen
Verdienstordens; "
vom g3ten April 1858.
Wag Johann, von GEOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 26.
haben auf den Vortrag Unseres Ministeriums des Innern und des Ordenscanzlers für ange-
messen gefunden, wegen Vertauschung der bisherigen Bezeichnung der fünften Classe bei Unserem
Verdienstorden durch „Kleinkreuz“ mit dem entsprechenderen Namen: „Ehrenkreuz“, sowie zu
Ausfüllung einer in den Statuten des Verdienstordens vom 1 2ten August 1815 und den
Nachtragsbestimmungen vom 24 sten September 1849 wahrgenommenen Lücke in Betreff der
Verpflichtung zur Rückgabe der Ordensinsignien bei Beförderungen in dem Orden, den nach-
stehenden anderweiten Nachtrag zu gedachten Statuten, vom 1 Sten März dieses Jahres, ent-
werfen zu lassen und zu demselben Unsere Genehmigung ertheilt, dergestalt, daß die neube-
schlossene Benennung der gedachten Ordensdecoration auch den dermaligen Inhabern von Klein-
kreuzen des Verdienstordens gegenüber Anwendung zu leiden hat.
Indem daher dieser Nachtrag im Anschlusse unter O zur öffentlichen Kenntniß gebracht
6 wird, haben sich Alle, die es angeht, hiernach gebührend zu achten.
Dresden, am 3ten April 1858.
Johann.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.