Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Bestätigungsdecret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 26sten Mai 1858. 
Ministerium des Innern. 
   
Gez.) Frhr. von Beust. 
Demuth. 
  
30) Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Eisenbahnbetriebstelegraphen auf dem Bahnhofe zu Zwickau 
für die allgemeine telegraphische Correspondenz betreffend; 
" vom 31sten Mai 1858. 
De Finanzministerium hat nach Eröffnung der Obererzgebirgischen Staatseisenbahn be- 
schlossen, auf dem Bahnhofe zu Zwickau eine Eisenbahnbetriebstelegraphenstation zur Beför- 
derung der allgemeinen Correspondenz zwischen Zwickau und Schwarzenberg und Zwickau und 
Werdau vom 
1 sten Juni laufenden Jahres 
an zu eröffnen, ebenso den nach der Bekanntmachung vom 29 sten April 1857 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt von 1857, Seite 72) bei der Betriebsstation Schwarzenberg eingeführten 
beschränkten Tagesdienst nach der zusätzlichen Bestimmung zu § 4 des Reglements für die tele- 
graphische Correspondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den inneren 
telegraphischen Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahntelegraphen- 
linien vom 1sten März 1858 auf die Tagesstunden 
von früh 7 bis Abends 8 Uhr 
zu verlängern. 
Es wird dieß und daß die die Depeschenbeförderung auf den Eisenbahnbetriebstelegraphen 
betreffenden Bestimmungen des angezogenen Reglements ebenfalls auf die bei der Eisenbahn- 
betriebstelegraphenstation Zwickau zur Beförderung kommenden Depeschen allenthalben An- 
wendung finden, hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 31sten Mai 1858. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Opelt.
	        
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