Object: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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lung der Vercräge zu beachten und auf besfallsiges Ersuchen etwalge Communlcatlonen zwi- 
schen den genanneen beiden obern Steuer= und Zollbehörden zu vermitteln hat. 
Arelkel 10. 
Die Dauer des gegenwärtigen Verkrages und der bemselben uncer I. bie VI. ange- 
schlossenen Uebereinkünfee ist bis zum 1. Januar 1854 fekgesee, und es wird über den 
Zeitpunct, mit welchem dieselben in Aussührung gebracht werden sollen, eine nähere Ver- 
abredung balolgst getroffen und wegen Ausführung der Verträge das Geelgneie verfuͤgt 
werden. 
Artlkel 11. 
Gegenwärtiger Verteag soll alsbald fämmntlichen bethelligten Reglerungen zur Rotisica- 
rion vorgelegt und die Auswechselung der Ratificatlons-Documentce möglichst beschleunige wer- 
den und päteslens blo zum 15. November d. J. zu Berlin gescheben. 
Uekundlich ist dleser Vertrag von den Bevollmächeigten unkerzeschnet und bestegelrworden. 
So geschehen, Braunschwelg, den 16. October 1845. 
Corl Albert Dr. Oito Carl Fronz Joseph 
von Kampiz. Godehard Klenze. 
(L. S.) (L. S.) 
August von Geyso. Franz Georg Carl Alreche. 
L. 8) 1½
	        
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