Gesch-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
4¼ Stück vom Jahre 1860.
K 12) Bekanntmachung,
die Beaufsichtigung und Unterhaltung der fiscalischen Brücken betreffend;
vom 30sten Januar 1860.
N das Finanzministerium mit Allerhöchster Genehmigung beschlossen hat, die Land-
baubeamten der ihnen zeither übertragenen Beaufsichtigung der fiscalischen Brücken zu entheben
und für die Zukunft die Beaufsichtigung und Unterhaltung der in der Beilage unter C ver
zeichneten größeren und wichtigeren fiscalischen Flußbrücken den Bezirkswasserbaucommissionen
und der technischen Wasserbauverwaltung, dagegen die aller übrigen fiscalischen Brückenanlagen
über Flüsse, Bäche und andere Wasserläufe den Bezirksstraßenbancommissionen und der techni-
schen Straßenbauverwaltung zu überweisen, so wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Dresden, den 30sten Januar 1860.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
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Verzeichniß
der bis auf weitere Anordnung den Bezirkswasserbaucommissionen und der techni-
schen Wasserbauverwaltung überwiesenen fiscalischen Flußbrücken.
A. an der Elbe:
die Brücke bei Meißen.
Hartmann.
St1
1860.