Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 1861 4tes Stück, Seite 60 — Leipziger Zeitung Nr. 109 
vom 9ten Mai 1861 — Dresdner Journal Nr. 106 vom Sten Mai 1861 — wird an- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach den hierunter stattgefundenen Erörterungen 
und Prüfungen auch das bereits seit längerer Zeit in der chemischen Fabrik von Geitner 
und Comp. in Schneeberg angefertigte und aus derselben in den Handel gekommene 
Kobalt= oder Sächsisch-Grün frei von Arsenik-, Kupfer= und anderen giftigen Beimengungen 
ist, es daher zu den in der angezogenen Bekanntmachung erwähnten Zwecken und unter den 
daselbst gestellten Bedingungen gleich dem auf den genannten Blaufarbenwerken dargestellten 
verwendet werden kann. 
Dresden, den 8ten August 1861. 
Ministerium des Innern. 
"Q Für den Minister: 
Kohlschütter. 
Schmiedel. 
  
MÆ69) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten der Sparcasse zu Krummenhennersdorf; 
vom Zlsten Juli 1861. 
Ne Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in §§ 1 4, 15 
und 18 der Statuten der in Krummenhennersdorf bestehenden Sparcasse begriffenen Rechts- 
vergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern 
diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
r Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 31sten Juli 186 1. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. 
Ministerium des Innern. 
Demuth.
	        
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