Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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(252 ) 
Thlr. 
Besichtigung des Ortes, wo ein Verbrechen begangen ist, oder einer anderen 
Localitüt ·.1Thlr. bis 4 
Besichtigung eines Verwundeten oder Tobten, sowie Aufhebung des letzteren 
1 Thlr. bis 2 
Anmerk. Ist die Besichtigung eines Todten mit der Section selbst ver- 
bunden, so findet für die erstere kein besonderer Ansatz statt. 1 
Einer Section beizuwohnen . ....3Thlr.biss6 
Erlassung einer öffentlichen Vorladung oder eines Steckbriefs, einschließlich der 
Bekanntmachung des Signalements (vergl. Anmerk. zu Nr. 25) l 
Bezieht sich der Steckbrief auf mehrere Personen, so ist über diesen Ansatz 
noch für die zweite und für jede folgende Person anzusetzen — 
Erlassung einer schriftlichen Ladung oder eines schriftlichen Haft= oder Vorführ- 
ungsbefehls, Ausstellung einer Legitimation bei angeordneter Nacheile oder 
zur Abholung eines Verhafteten — 
Ist die Ladung an mehrere Personen gerichtet oder betrifft der Vesehi 
mehrere Personen, so ist über diesen Ansatz noch für die zweite und für jede 
folgende Person anzusetzen .. .—— 
Ausfertigung eines Scheins über sicheres Geleit 1 
Haftnahme einer Person .. 2 
Vernehmung eines Angeschuldigten 20 Ngr. bis 3 
(Vergl. noch Anmerk. bei Nr. .) . 
Gegenüberstellug 20 Mgr. * 3 
Abnahme eines Handgelöbnisses .. — 
Beschlagnahme und Aufzeichnung des beweglichen Vermägens burch den Unter- 
suchungsrichter (J 120 der Militärstrafproceßordnung) 1 Thlr. bis 
Die öffentliche Bekanntmachung derselben 1 
Die öffentliche Bekanntmachung der Wiederaufhebung vanselten ...i1 
Anmerk. zu Nr. 16, 24, 25. In diesen Ansätzen sind die Zuschriften 
an die Zeitungsexpeditionen mit begriffen. 
Annahme oder Rückgabe einer Sicherheitsleistung 15 gr. bis 
Außer diesem Ansatze passiren, wenn Geld oder Geldeswerth zum gericht- 
lichen Depositum kommt, die gesetzlichen Depositalgebühren. 
— 
1 
  
Ngr. 
  
 
	        
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