Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  17.  183

zur  Herstellung  des  Jodstärkepapiers  besteht  aus  O,  Kaliumjodat  und  Ig  löslicher
Stärke  in  100  cem  Wasser.

Zeigt  sich  innerhalb  10  Minuten  keine  Bläuung  des  Streifens,  die  zuerst  gewöhnlich
  an  der  Grenzlinie  des  feuchten  und  trockenen  Streifens  eintritt,  daun
stellt  man  das  Kölbchen  bei  etwas  loserem  Korkverschluss  auf  das  Wasserbad.
Tritt  auch  jetzt  innerhalb  10  Minuten  keine  vorübergehende  oder  bleibende  Bläuung
des  Streifens  ein,  dann  lässt  man  das  wieder  fest  verschlossente  Kölbchen  an  der
Luft  erkalten.  Macht  sich  auch  jetzt  innerhalb  ½  Stunde  keine  Blaufärbung  des
Dapierstreifens  bemerkbar,  dann  ist  das  Fleisch  als  frei  von  schwefliger  Säure  zu
betrachten.  Tritt  dagegen  eine  Bläuung  des  Papierstreifens  ein,  dann  ist  der  entscheidende
  Nachweis  der  schwefligen  Säure  durch  nachstehendes  Verfahren  zu
erbringen.

a)  30  g  der  zerkleinerten  Fleischmasse  werden  mit  200  cem  ausgekochtem  Wasser  in
einem  Destillierkolben  von  etwa  500  cem  Inhalt  unter  Zusatz  von  Natriumkarbonatlösung
bis  zur  schwach  alkalischen  Reaktion  angerührt.  Nach  einstündigem  Stehen  wird  der  Kolben
mit  einem  zweimal  durchbohrten  Stopfen  verschlossen,  durch  welchen  zwei  Glasröhren  in  das
Innere  des  Kolbens  führen.  Die  erste  Röhre  reicht  bis  auf  den  Boden  des  Kolbens,  die
zweite  nur  bis  in  den  Hals.  Die  letztere  Röhre  führt  zu  einem  Liebigschen  Kühler;  an
diesen  schließt  sich  luftdicht  mittels  durchbohrten  Stopfens  eine  kugelig  aufgeblasene  II.  Röhre
(sogen.  Peligotsche  Röhre).

Man  leitet  durch  das  bis  auf  den  Boden  des  Kolbens  führende  Rohr  Kohlensäure,
bis  alle  Luft  aus  dem  Apparat  verdrängt  ist,  bringt  dann  in  die  Poligotsche  Röhre  50  cem
Jodlösung  (erhalten  durch  Auflösen  von  5g  reinem  Jod  und  7,)  g  Kaliumjodid  in  Wasser
zu  1  Liter;  die  Lösung  muss  sulfatfrei  sein),  lüftet  den  Stopfen  des  Destillierkolbens
und  läßt,  ohne  das  Einströmen  der  Kohlensäure  zu  unterbrechen,  10  cem  einer  wässerigen
25  prozentigen  Lösung  von  Phosphorsäure  einfließen.  Alsdann  schließt  man  den  Stopfen
wieder,  erhitzt  den  Kolbeninhalt  vorsichtig  und  destilliert  unter  stetigem  Durchleiten  von
Kohlensäure  die  Hälfte  der  wässerigen  Lösung  ab.  Man  bringt  nunmehr  die  Jodlösung,
die  noch  braun  gefärbt  sein  muß,  in  ein  Becherglas,  spült  die  Peligotsche  Röhre  gut  mit
Wasser  aus,  setzt  etwas  Salzsäure  zu,  erhitzt  das  Ganze  kurze  Zeit  und  fällt  die  durch
Oxydation  der  schwefligen  Säure  entstandene  Schwefelsäure  mit  Baryumchloridlösung  (1  Teil
kristallisiertes  Baryumchlorid  in  10  Teilen  destilliertem  Wasser  gelöst).  Im  vorliegenden
Falle  ist  eine  Wägung  des  so  erhaltenen  Baryumsulfats  nicht  unbedingt  erforderlich.  Liegt
jedoch  ein  besonderer  Anlaß  vor,  den  Niederschlag  zur  Wägung  zu  bringen,  so  läßt  man
ihn  absetzen  und  prüft  durch  Zusatz  eines  Tropfens  Baryunchloridlösung  zu  der  über  dem
Niederschlage  stehenden  klaren  Flüssigkeit,  ob  die  Schwefelsäure  vollständig  ausgefällt  ist.

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