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Acteninrotulation nebst Anfertigung und Vervollständigung des Repertoriums
und der Liquidation der Gerichtskosten, soweit letztere mit der Acteninrotu—
lation verbunden ist (vergl. im Uebrigen jedoch 9K 7)
Dieser Ansatz passirt für jedes Volumen, jedoch nur einmal für
dasselbe.
Neben diesem Ansatze kann bei Versendung der Acten noch für Emballage
angesetzt werden . 2 Ngr. bis
Bestellung eines Vertheidigers
Beiwohnung einer vom Vertheidiger oder anderen Personen mit dem Ange-
schuldigten gesuchten Unterredung
Schriftliche Auflage, Bescheidung oder sonstige Ausfertigung
Randbeschlüsse, welche die Stelle einer außerdem unvermeidlichen Aus-
fertigung vertreten, sind ebenso zu liquidiren. Für andere Randbeschlüsse
passirt kein Ansatz.
Anzeigebericht ohne Ausführung .
Anzeigebericht mit Ausführung 15 Ngr. bis
Eingangs- oder Abgangsbemerkung
Anmerk. Für Relations- und Insinuationsregistraturen passirt nichts.
Beschluß des Untersuchungsgerichts über Ein- oder Fortstellung der Untersuchung
nach 88 105 fg., 206 fg. der Militärstrafproceßordnung, sowie für eine
Entscheidung des Oberkriegsgerichts auf ein gegen einen solchen Beschluß
des Untersuchungsgerichts eingewendetes Rechtsmittel .1Thlr. bis
Erkenntniß des ständigen Kriegsgerichts, sowie für die Entscheidung desselben
auf ein Gesuch um Wiedereinsetzung 1 Thlr. 10 Mgr. bis
Strafverfügung nach 6 341 der Militärstrafproceßordnung 15 N gr. bis
Schlußverhandlung bei dem Spruchkriegsgerichte und zwar für alle in derselben
vorgenommene Handlungen, insbesondere auch einschließlich der hierbei ertheil-
ten Zwischenentscheidungen, der Aufnahme des Protocolls und der Publication
des Erkenntnisses . . . 3 Thlr. bis
Verhandlungstermin bei dem Oberkriegsgerichte und zwar für alle in demselben
vorgenommene Handlungen 3 Thlr. bis
Thlr.
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Ngr.