Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

(371 ) 
II. alle Reservetheile für industrielle, gewerbliche und landwirthschaftliche Maschinen und 
dergleichen 
und 
III. alle in der Bearbeitung begriffenen Materialien und Stoffe, wenn sie sich auch auf 
den Maschinen befinden. 
II. 
Grundsätze der Beitragsclassification 
für die bei der Landesimmobiliar-Brandversicherungsanstalt versicherten Gebäude 
und Zubehörungen, sowie der versicherungsfähigen, dem Fabrik-, Gewerbs= und 
landwirthschaftlichen Betriebe angehörigen Gegenstände. 
I. Beitragsclassification der Gebäude. 
Die Feuersgefahr ist im Wesentlichen eine zweifache und zwar: 
à) eine directe oder eigene Gefahr, oder eine solche, welche in oder an einem Gebäude 
selbst durch dessen Bauart, Einrichtung, Benutzung oder sonst unmittelbar für selbiges 
erzeugt wird; 
b) eine indirecte oder fremde Gefahr, welche für ein Gebäude durch ein außerhalb 
desselben an einem anderen Gebäude oder sonst bereits entstandenes Schadenfeuer her- 
beigeführt werden kann. 
Bei der vorliegenden Beitragsclassification ist das bisherige Unterstützungsprincip der 
Anstalt möglichst erhalten worden, dergestalt, daß nicht massive Gebäude unter weicher Be- 
dachung im Durchschnitte keine höheren Beiträge zu leisten haben, als in der Finanzperiode 
1823 9 erhoben worden sind, wenn nicht eine Erhöhung des bisherigen Bedarfs eintritt, oder 
diese Gebäude zu einem feuergefährlichen Gewerbe benutzt werden. 
Aus diesem Grunde kommt im Wesentlichen nur die directe oder eigene Gefahr in Betracht. 
Bei dieser unterscheiden sich die Gebäude 
A. ohne Feuerungsanlagen und mit vorschriftsmäßigen, den Erfordernissen der Sicherheit 
entsprechenden Feuerungsanlagen, 
B. mit mangelhaften, den Vorschriften und den Erfordernissen der Sicherheit nicht 
entsprechenden dergleichen Anlagen, 
mit harter Bedachung, 
mit weicher dergleichen, 
nach ihren durch Feuer verbrennbaren Theilen, 
nach ihrer Benutzungs= oder Betriebsart, und 
durch den Schutz, welchen Blitzableitungen gewähren. 
1862. 53 
SS
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.