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Werg und der Streichgarnspinnereien reiner Schafwolle, ohne Beimischung von
Baumwolle;
b) die vorherrschend aus Eisen bestehenden und mit eisernem Triebwerke versehenen Ma-
schinen der Streichgarnspinnereien von Schafwolle mit Baumwolle gemischt, die soge-
nannten Vigogne-Spinnereien, sobald die Wölfe in einem besonderen Locale, getrennt
von den übrigen Maschinen stehen;
c) die vorherrschend hölzernen ganabaren Zeuge der Mahlmühlen jeder Art, der
Oelmühlen, Poch= und Stampfwerke;
d) die Schneidemühlen und Fourniersägen mit vorherrschend eisernen Bestandtheilen und
eisernen Triebwerken;
e) die Maschinen und Geräthschaften der Flachsbereitungsanstalten mit vorherrschend
eisernen Gestellen;
zu der VI. Kategorie:
a) die vorherrschend aus Holz bestehenden und theilweise oder ganz mit hölzernem Trieb-
werke versehenen Maschinen der sogenannten Vigegne-Spinnereien, sowie auch dann,
wenn die Wölfe der Vigogne-Spinnereien in einem und demselben Locale mit
den übrigen Maschinen stehen;
b) die Schneidemühlen und Fourniersägen mit vorherrschend hölzernen Bestandtheilen
und hölzernen Triebwerken;
c) die Maschinen und Geräthschaften der Flachsbereitungsanstalten mit vorherrschend
hölzernen Bestandtheilen;
d) alle vorherrschend oder durchgängig hölzernen Triebwerke und gangbaren Zeuge in
sämmtlichen Fabriken;
e) die Maschinen und Geräthschaften der Zündwaaren= und Zündrequisitenfabriken.
Soviel sich aus den über die Gefährdung der in den mehrerwähnten sechs Kategorien auf-
geführten versicherungsfähigen Objecte bisher gemachten Erfahrungen ableiten läßt, erhöht sich
die Gefahr in den fünf letzten Kategorien je um 2 dergestalt, daß die versicherungsfähigen
Objecte der I. Kategorie mit denselben Einheiten wie das Gebäude, in welchem sie sich befin-
den, diejenigen der II. Kategorie aber mit einem Zuschlage von circa 2, der II. Kategorie
mit 3, der IV. Kategorie mit §, der V. Kategorie mit 8, und der VI. Kategorie mit 1½0 zu
vernehmen sind.
Hiernach sind die Beitragsclassen ermittelt worden, in welche die in den letzten fünf
Kategorien aufgeführten Objecte gegen diejenigen der Gebäude, in welchen sie sich befinden, zu
stehen kommen und daraus hat sich die Beitragsclassificationstabelle der versicherungsfähigen
Gegenstände sub III B ergeben.