Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

75 der Ausführungsverordnung.) 
Würderungsergebnisse 
  
  
  
521 
7. 
  
fundenen Brandes (kalten Blitzschlags) an den innenbemerkten Objecten entstandenen Schäden. 
  
Bei dem partiell beschädigten Ver- 
sicherungsobjecte beträgt 
  
der Aufwand für 
die Wiederber-= 
  
Betrag der nach vorstehenden 
Ergebnissen ausfallenden 
  
Anträge des Calamitosen bezüglich der beabsichtigten Bau- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der Gesammt- die Quote , veränderungen und Verwendung d ädenvergüt , 
rfa stnerdnelikgidsglegggg des Schädenvergütung. a 8 · r n ung der Schädenvergütungen 
neubauwerth Stand auf Grund e · sowie sonstige Bemerkungen. 
specieller Ver- Schadens 
anschlagung. · - 
Thaler. Thaler. Thlr. Ngr. Pf. 
7. 8. 9. 10. 11. 
— — 
« 
1270 1170 4 958 3 2 Das Gebäude soll auf der bisherigen Stelle im Wesentlichen 
(3r#7) in der früheren Weise, jedoch auf der Seite nach Nr. 58a. 
" 1 um 10 Ellen verlängert, mit massiven Umfassungen und der- 
» leichen Giebeln wieder aufgeführt, mit Ziegeln gedeckt und 
ierzu die Bergütung su mit verwendet werden. 
D die Bergü b b mi d d 
1 
6 
1. 
— — — 120 — — Das Gebäude wird nicht wieder hergestellt; übrigens siehe Be- 
1 I merkung zu a. 
E 
— — — 370 — — Das Gebäude soll auf der alten Stelle, dem Wohngebäude 
gegenüber in der bisherigen Weise mit einer Verlängerung 
I · « von 12 Ellen aufgeführt, in demselben der Holzschuppen mit 
eingebaut, die Umfassungen und Giebel massiv und das Dach 
# mit Ziegeln gedeckt werden. 
E l . 
1448 3 2 Summa von Nr. 59. 
1140 50 ra 41 6 8 Die Strohbedeckung soll gänzlich abgenommen und durch Ziegel- 
# # (8#89) dach ersetzt werden. 
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i 2cs .. 2c. 
Summa p. s. von Nr. 60. 
470 20 * 17 — 6s 
(61#) 
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Summa p. s. von Nr. 93. 
2. rc. 2c. 
MM. den 
N. JN., Bezirksbrandversicherungsinspector.
	        
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