Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

0 der Ausführungsverordnung.) 
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tadtraths) zud M. 
r Stadt) N. .. 
sicherungsobjecte und der dafür berechneten Vergütungen. 
  
  
in 
  
523 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
ammt- Bei Totalschäden Bei Partialschäden 
twerth Angabe des die Abtragungs- Kosten der » , » - . .. . 
,Ver-undRäumungskostenübwGesammt,Wiemher-Quote Vergütungs Anträge des Calamitosen bezüglich der beabsichtigten 
rungs— steigenden Werths für Baurneubau= stellung in des betrag. Bauveränderungen und Verwendung der Schäden- 
« materialien und Ueberreste den vorigen Scha— vergütungen sowie sonstige Bemerkungen. 
nmen. J von Ausbaugegenftänden. werth. Stand. Sche 8 8 8 8 
haler. Thaler. Thaler. Thaler. Thir.. ] Pf. 
J. 8. 9. 10. I1. 12. 13. 
,040 — 1,270 1,170/ „8 32 Das Gebäude soll auf der bisherigen Stelle im Wesent- 
lichen in der früheren Weise, jedoch auf der Seite nach 
Nr. 58 a um 10 Ellen verlängert, mit massiven Umfas- 
sungen und dergleichen Giebeln wieder aufgeführt, mit 
Ziegeln gedeckt und hierzu die Vergütung sub b mit 
verwendet werden. 
120 — — — — 120 — Das Gebäude wird nicht wiederhergestellt; übrigens siehe 
Bemerkung zu a. 
380 10 — — — 370—— Das Gebäude soll auf der alten Stelle, dem Wohnhause 
gegenüber, in der bisherigen Weise mit einer Verlänger- 
ung von 12 Ellen aufgeführt, in demselben der Holz- 
D schuppen mit eingebaut, die Umfassungen und Giebel 
massiv und das Dach mit Ziegeln gedeckt werden. 
1,540 — — — — 148 3 
940 — 1,140 50 * 446% Die Strohbedeckung soll gänzlich abgenommen und durch 
Ziegeldach ersetzt werden. 
2. 2c. 2c. 
1,540 1448 8 2 
2,480 0 10 — 
2:2 
„. S.) Der Stadtrath daselbst. 
N. N., Bürgermeister. 
1902. 
72
	        
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