Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
12i##Stück vom Jahre 1862. 
  
  
1 
# 79) Deeret 
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe des Thonwagaren= und Braunkohlen- 
Actienvereins Margarethenhütte bei Bautzen; 
vom 23sten Juni 1862. 
De-s Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 80,000 Thalern, welche 
der Thonwaaren= und Braunkohlen-Actienverein Margarethenhütte bei Bautzen durch Ausgabe 
von 800, auf den Inhaber lautender und mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsender 
Partialobligationen à 100 Thaler nach Maaßgabe der vorgelegten Entwürfe der Hauptschuld- 
verschreibung und der Partialobligationen, sowie des Tilgungsplans aufzunehmen beschlossen 
hat, die nachgesuchte Genehmigung ertheilt. 
Auch haben Seine Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 69 7 
und 8 der Hauptschuldverschreibung enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Aller- 
gnädigst geruht. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 23sten Juni 1862. 
S Minifterium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
Hauptschuld= und Pfandverschreibung. 
2c. 2c. 
§&# 7. Wegen verlorener, untergegangener oder sonst abhanden gekommener Obligationen, 
Talons und Coupons findet auf Antrag der Betheiligten und auf deren Kosten das Edictal- 
verfahren behufs ihrer Mortification Statt, und zwar dergestalt, wie dasselbe für Königlich 
1862. 73
	        
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