Gesetz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
12i##Stück vom Jahre 1862.
1
# 79) Deeret
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe des Thonwagaren= und Braunkohlen-
Actienvereins Margarethenhütte bei Bautzen;
vom 23sten Juni 1862.
De-s Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 80,000 Thalern, welche
der Thonwaaren= und Braunkohlen-Actienverein Margarethenhütte bei Bautzen durch Ausgabe
von 800, auf den Inhaber lautender und mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsender
Partialobligationen à 100 Thaler nach Maaßgabe der vorgelegten Entwürfe der Hauptschuld-
verschreibung und der Partialobligationen, sowie des Tilgungsplans aufzunehmen beschlossen
hat, die nachgesuchte Genehmigung ertheilt.
Auch haben Seine Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 69 7
und 8 der Hauptschuldverschreibung enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Aller-
gnädigst geruht.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 23sten Juni 1862.
S Minifterium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
Hauptschuld= und Pfandverschreibung.
2c. 2c.
§ 7. Wegen verlorener, untergegangener oder sonst abhanden gekommener Obligationen,
Talons und Coupons findet auf Antrag der Betheiligten und auf deren Kosten das Edictal-
verfahren behufs ihrer Mortification Statt, und zwar dergestalt, wie dasselbe für Königlich
1862. 73