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Gesetzund Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
15 Stück vom Jahre 1862.
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& 100) Deeret
wegen Concessionirung der Zweig-Eisenbahngesellschaft zu Großenhain, und wegen
Bestätigung ihrer Statuten;
vom 6ten October 1862.
Wag Johann, von GOTTSES Gnaden König von Sachsen
20. K. 2c.
thun hiermit kund, daß Wir einer Actiengesellschaft, welche sich zum Baue und Betriebe einer
Eisenbahn zwischen dem Bahnhofe Priestewitz der Leipzig-Dresdener Eisenbahn und der Stadt
Großenhain gebildet, und den Namen
Zweig-Eisenbahngesellschaft zu Großenhain
angenommen hat, die hierzu erforderliche Concession auf Grund der Bestimmung in § 1 des
Gesetzes, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von Priestewitz
nach Großenhain betreffend, vom 2 6ten Februar 1862 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom
Jahre 1862, Seite 210, und unter den aus der Anfuge sub O ersichtlichen Bedingungen
ertheilt, auch die entworfenen Gesellschaftsstatuten, nach vorgängiger Prüfung durch Unsere
Ministerien der Justiz und des Innern, in der Maaße, wie Solches die fernere Beilage sub
besagt, bestätigt haben.
Wir wollen, daß dem Inhalte sowohl der Concessionsbedingungen, als der Statuten von
Jedermann, den es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde, und haben zu dessen
Beurkundung gegenwärtiges
Concessions= und Bestätigungsdecret
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel beifügen lassen.
So gegeben zu Dresden, am 6ten October 1862.
Johann.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
6# Dr. Johann Heinrich August von Behr.
Richard Freiherr von Friesen.
1862. 81