Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

(621 
Näumungsschädenvergütungen 
der 
Bergungskosten, 
bis Züsten December 18 
gewähren gewesen sind. 
  
Als Vergütung ist 
  
  
  
  
) 
Die Auszahlung erfolgte 
  
  
  
wegen der im Königreiche Sachsen abgeschlossenen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ver— von dem 
on!d auf Grund 
sicherungss Calamitosen festgestellt bezahlt der Fonstige Bemerkungen. 
summe. gefordert obrigkeitlichen am 
worden Genehmigung 
.- vom 
Thlr. Thlr. Nar. Pf. Thlr. Ngr. Pf. Thlr. Ngr. Pf. 
ê 1 
1,500 1,400 —— 1,250 — — 1,250 – 24sten März 28Ssten März Die Bersicherungist aufgehoben 
1 I 1863. 1863.p 
12,500 9,200 4,620 — —. —- — Desgleichen und ist die Aus- 
/ zahlung der Vergütung zu 
" beanstanden gewesen, da sich 
der Calamitose wegen absicht- 
licher Brandstiftung und zu 
% # hoher Schädenangabe in Un- 
12c. 2c. tersuchung befindet. 
1 I 
14,00010,600——5,870————1,250——- 
E l 
I 
N. , den 18 
N. JN. 
Bevollmächtigter (Director) der . Privatfeuerversicherungsanstalt zu M. 
1862. 87
	        
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