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Dieselbe besteht, unter dem eigenen Vorsitze des Ministers oder des von diesem zu beauf—
tragenden Stellvertreters, aus 3 bis 5 Mitgliedern, welche der Minister aus der Zahl der
Räthe des Ministeriums des Innern und der Mittelbehörden seines Ressorts von Zeit zu Zeit
dazu bestimmen wird, unter Hinzutritt eines deputirten Raths des Ministeriums des Cultus
und öffentlichen Unterrichts.
Die Prüfungscommission, welche auf Einladung des Vorsitzenden, so oft ein Bedürfniß dazu
vorliegt, in Thätigkeit tritt, faßt ihre Beschlüsse, sowohl über die zu stellenden Aufgaben, als über
die zu ertheilenden Censuren, soweit nöthig, auf Grund collegialer Berathung, nach absoluter
Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit giebt das Votum des Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Zufertigung des Prüfungsergebnisses an die betreffenden Candidaten erfolgt aus dem
Ministerium des Innern selbst, an welches die Commission durch Abgabe des über ihre Be—
rathung und Beschlußfassung aufzunehmenden Protocolls Anzeige zu erstatten hat.
Vorstehendes
Regulativ,
mit welchem das wegen des nämlichen Gegenstandes bisher in Uebung gewesene, seiner Zeit
durch Zufertigung an die Kreisdirectionen in Kraft gesetzte Regulativ vom 20sten Juli 1859
hinsichtlich aller nicht bereits auf Grund des letzteren eingeleiteten Prüfungsverfahren in den
abweichenden Punkten wieder außer Gültigkeit tritt, wird mit Allerhöchster Genehmigung Sr.
Majestät des Königs zur Nachachtung für Diejenigen, die es angeht, hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Dresden, am 12ten März 1863.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust. Pursch.
30) Bekanntmachung,
die der Spar= und Leihcasse zu Colditz bewilligte Stempelbefreiung und die Ver-
längerung der im §& 6 der Verordnung vom 4ten November 1862 bestimmten
Anmeldungsfrist betreffend;
vom 17ten März 1863.
D. Finanzministerium hat der Spar= und Leihcasse zu Colditz auf Ansuchen und nachdem
durch ihren Vorstand den im § 6 der Verordnung, die Stempelverwendung in Angelegenheiten
der Sparcassen betreffend, vom 4ten November 1862 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom
Jahre 1862, Seite 626 fg.) gestellten Bedingungen entsprochen worden ist, die in §§ 2