Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

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Geseß-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
Ftes Stuͤck vom Jahre 1863. 
41) Verordnung, 
den zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und der Ottomanischen Pforte 
abgeschlossenen Handelsvertrag betreffend; 
vom 20sten April 1863. 
  
  
Nem von Seiten der Königlich Preußischen Regierung zugleich im Namen und Auftrag 
der übrigen Zollvereinsstaaten mit der Ottomanischen Pforte am 20sten März 1862 ein 
Handelsvertrag abgeschlossen worden, dessen Ratification allseitig erfolgt ist und bezüglich dessen 
der Austausch der Ratificationsurkunden am 2 9sten Januar dieses Jahres zu Constantinopel 
Statt gefunden hat, so wird dieser Vertrag in der Beilage unter A, so wie der nach Art. XVI 
desselben vereinbarte Tarif in der weiteren Beisuge unter B mit Genehmigung Sr. Majestüit. 
des Königs hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 20sten April 1863. 
Ministerium des Auswärtigen. Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Beust. "· Frhr. v. Friesen. 
Schäfer. 
1863. 52
	        
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