Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

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2) der dritten Classe. 
Abfall von Sandstein (Steingruß). 
Abfall von der Zuckerfabrication (ausgepreßter Schaum, Zuckererde, Knochenschaum). 
Asche, gemeine Holz= und Pflanzen-, auch Torf= und Steinkohlenasche, sowohl ausgelaugte (Aschen- 
kalk oder Kalkäscher), als unausgelaugte. 
Asphalt (Judenpech), auch sonstiges Erdpech oder Erdharz; Asphalterde, Asphaltsteine (rohe und 
gemahlene), ingleichen Asphaltplatten. 
Austernschaalen. 
Bäume, Gesträuche und Gewächse, frische, zum Verpflanzen, auch grüne und trockene Reben. 
Besen aus Reisig (Birkenbesen 2c.), ingleichen Haidebesen. 
Bienenerde (Bienenkeule, Bienenrab, Abfall von der Wachsbereitung). 
Blumen, Blüthen, Blätter und Kräuter, frische; Futterkräuter, Gras und Heu; frische 
Pilze, einschließlich Trüffeln und frische eßbare Schwämme; Runkelrüben und 
Runkelrübenblätter, sowohl frische als getrocknete und gedörrte, gemeines Moos. 
Brennholz und Busch aller Art, Faschinen, Wellen (Brandbusch, Reisig), Stubben, auch Hobel- 
und Sägespäne, desgleichen Holzrinden, Lohkuchen und ausgelaugte Lohe zur Feuerung. 
Cement oder Mörtel: roher oder gerösteter, gemahlener Stein (Puzzolanerde, Tufstein, Traß, Ziegel- 
Cement), ingleichen mit Harzen und anderen Materialien präparirter Mastir 2c.= Cement. 
Cichorienwurzeln, grüne, auch geschnittene und gedörrte. 
Derbyspath (kohlensaurer Baryt) in kristallisirten Stücken. 
Drusen (Treber und Trester); ingleichen Branntweinspülig. 
Dünger, als Mist, Stoppeln, Dornschlag, Guano, Kaff. 
Eicheln, auch Roßkastanien. 
Erden und Erze, folgende: Gartenerde, Ziegelerde, Lehm, Mergel, Sand und Grand oder Steinkies, 
auch Gießsand (Formsand), gewaschener, geriebener, geschlemmter; ferner Streusand, auch 
gefärbter, Silbersand 2c., und spanischer Sand; Thon, Porzellan-, Pfeifen= und Töpfererde, 
auch Zuckerbäcker= und Walkererde; Alaunstein und Alaunerde, Feldspath, roher Flußspath, 
Schwerspath (schwefelsaure Schwererde) in kristallisirten Stücken, ingleichen Galmei und 
Galmeistein; Vitriolerz (Vitriolkies, Vitriolstein) und Erzschlacken. 
Früchte, frische (Obst), sowie Beeren, jedoch mit Ausschluß von frischen Kreuz= und Wachholder- 
beeren, ferner Weintrauben, Nüsse und Obstkerne aller Art. 
Gartengewächse, frische, als: Gemüse und Krautarten, Gurken, Melonen, Salat 2c.; Kartoffeln, 
Erdbirnen; Rüben und andere eßbare Wurzeln, auch dergleichen getrocknete. 
Glas= und Topfscherben, Glasbrocken, Glasglanz (Streuglanz). 
Kalk, gebrannter (Stein= und Muschelkalk, Bau= und Düngekalk); auch Wiener-Kalk (sein- 
geriebener Kalkmergel). 
Kalkstein, roher; Muschelschaalen zum Kalkbrennen; auch Gipsstein oder Gipserde (roher 
Gips), ingleichen gebrannter Gips, sowie gemahlener Gips, Kalk und Marmor. 
Knochen, rohe aller Art, auch ausgelaugte sowie zerkleinerte, ingleichen Wallfischrippen; Knochenmehl. 
Knochenkohle (Beinschwarz) aller Art. 
Kohlen, als: Braun-, Stein= und Torfkohlen; ingleichen Coaks, Cinders und Carbolein. 
Marienglas (Frauenglas). 
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