Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

  
  
Vertragsmäßiger Tarif. 
  
  
  
  
  
Zollsätze 
Benennung der Gegenstände. Maßstab. den 1 sten Octo- 
13863. ber 1864. 
i 
Strumpf= und Posamentier-Waaren und Bänder Werth 15 pCt. 
E 
Tüll, leinener " 15 péEt. 
Batist und Linon " 10 péCt. 
Spitzen, leinene 5 pCt. 
Kleidungsstücke und andere leinene Artikel, ganz oder theil 
weise fertige — 10 pCt. 
Nicht namentlich aufgeführte artikel 
Gemischte Gewebe, wenn Leinen oder Hanf dem Genihn — 15 pCt. 
nach darin vorherrscht . ; 
Garn von allen anderen vegetabilischen Spinnstoffen, rein « 
oder gemischt, 
unterliegt der nämlichen Behandlung, wie leinenes « 
und Haufgarn. F 
Gewebe von nicht namentlich aufgeführten Vegetabilien. 10 pCt. 
Pferdehaare, rohe, gekrauste (Krullhaare) oder in anderer 
Art präparirte . . — Frei 
Gewebe und Waaren aus Pferde- und Kuhhaaren, rein 
oder gemischt Werth 10 pCt. 
l 
Baumwolle. 
Rohe Baumwolle, einschließlich Watten —- 
  
Frei
	        
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