Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

(601) 
  
  
  
Allgemeiner Tarif. 
  
Maßstab. 
  
Benennung der Gegenstände. Zollsätze. 
Baumwollene Gewebe, gefärbte oder bedruckte Drilliche aller Art, 
baumwollene oder in welchen die Baumwolle vorherrscht, 
mit Ausnahme der Pantalon-Drilliche 100 Kilogr. 168 Frs. 0 Cts. 
Pantalonstoffe, baumwollene oder in welchen die Baumwolle " 
vorherrscht . 
rohe 300 0 
gebleichte oder gefärtte . 360 0 
Nanking, breiter pro Stück. 0 20= 
schmaler OD 0 10 
Gewebe, Zeuge und Stoffe, baumwollene, ohne Unterschied der 
Benennung und Gattung, 
rohe oder weiße 
gefärbte oder bedruckte. 
  
  
100 Kilogr. 216 20 
— 390 0 
  
 
	        
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