Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

( 605 ) 
—E 
  
  
  
  
  
Allgemeiner Tarif. 
— –. — 
Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsätze. 
Wolle, rohe . — Frei 
gekämmte oder gefärbte 100 Kilogr. 30 Frs. 0 Cts. 
Garn, wollenes, roh und ungezwirnt . - 120-0- 
entfettet oder gebleicht . — 144 0 
gezwirnt oder gefärbt . - 168-0- 
Tuch, Casimir und andere ähnliche Gewebe, in denen die Wolle 
vorherrsct . O 300 0 
Reinwollene und gemischte, jedoch anderer Art, als Tuch, Casimir 
und dergleichen Coating, Kalmuck, Düffel, Beiderwand, Fries, 
Kersey, Boye, wollene Decken und andere schwere und dicke 
Gewebe dieser Art . . .. O 19260 
alle anderen Gewebe aus Wolle oder Haaren, rein oder gemischt, 
roh oder gebleicht . . - 300-0- 
gefärbt . - 36()-0- 
bedruckt . - 450-0- 
Deckenwollene... .. . - 192-0- 
Teppiche und Teppichgewebe : 
geknüpfte wollene, nach Art der Saronnerie- oder Türkischen 
Teppiche, mit Einschlag und Kette von Wolle, Leinen, venf. 
Baumwolle oder Seide. 180 
FAE 
— 
  
  
83“
	        
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