Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

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Allgemeiner Tarif. 
  
  
  
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Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsätze. 
T 
Natronsalze, Egyptisches Natron, wenn es wenigstens 30 Grad 
nach dem Alkoholometer enthält, direct aus Egypten unter 5 
Belgischer Flagge eingeführt wird, und diese Umstände in 1 
der von der Regierung angeordneten Weise nachgewiesen 
werden, jedoch nur über das Zollamt zu Antwerpen 100 Kilogr. 0 Frs. 60 Cts. 
Soda= und Natronsalze aller anderen Art, mit Ausnahme des 
salzsauren Natrons (Kochsalz) und des salpetersauren 
Natrons (Salpeter) — 7--20— 
Chemische Producte, nicht besonders tarifirte ..... Werth 6 pCt. 
Farbestoffe und Farben, nicht besonders tarifirte, mit Oel zubereittte 100 Kilogr. 6 Frs. 0 Cts. 
andere. . — Frei 
Bleiweiß 100 Kilogr. 5 Frs. 0 Cts. 
Borax — Frei 
Glaswaaren. 
Spiegelgläser, belegte Werth 1 Frs. 40Cts.9 
unbelegte - 12 pCt. 
Flaschen, ordinäre 100 Stück 7 Frs. 2 0Cts. 
von dem Rauminhalte v von 7 Liter und darüber pro Stück 070 
Fensterglas. 100 Kilogr. 18 0 
Glas= und Krystallwaaren, 1 
schlichte oder gegossene 48. 0 
geschliffene, geschnittene, bergoldete, zefärbte oder uberfahrene. — 120 0= 
wenn sie, als hauptsächlichster Theil mit Gegenständen von « 
einem anderen Materiale ein Ganzes bilden und damit ver— 
bunden sind . Werth Ll2pCt. 
Stürzen, Cylinder und Einmachegläser — 24 
Medicingläser, Flacons zu Kölnischem Wasser und andere vieser Art 12 
1863. 
  
  
84
	        
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