Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

( 615) 
  
  
  
Allgemeiner Tarif. 
  
  
  
  
Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsätze. 
Instrumente, musikalische Werth 6 pCt. 
Stecknadeln, wie Kurzwaaren. 
Kautschuk, roher 100 Kilogr. 6 Frs. 0 Cts 
gesponnener " 0 60 
Kautschukwaaren, reine 60 0 
vermischt mit anderen Materialien, von venen dasselbe den Haupt- 
bestandtheil ausmacht 300 0= 
Posamentier= und Bandwaaren — 420 0 
Wachstuch Werth 7 . 20 79 
auf Deckgrund gemalles zu Teppichen und Tapeten = desgl. 
Siegellack (wie Kurzwaaren). 
Schuh= und Stiefelwichse – Frei 
Dinte, Schreib= (wie Kurzwaaren). 
Druckerschwärze (wie Farbewaaren) 100 Kilogr. 6 Frs. 0 Cts 
Zeichnendinte (wie Farbewaaren) — 6 0 = 
Tauwerk, von 5 Centim. im Durchmesser und darüber OD 6 0-0 
von weniger als 5 Centim. im Durchmesser. "Ol 244 0 
Netze und andere Geräthschaften zum Fischfange, einschließlich der 
Geräthschaften und Vorrichtungen zum Wallfischsanze Werth 1 220 28 
Gewürze, nicht besonders tarifirte . - ·24pCt. 
Gegorene Getränke, außer Wein, in Gebinden Hectol. 6 Frs. 0 Cts. 
in Flaschen oder Kruken - 9. 0 
Syrup und Melasse aller Art 100 Kilogr. H 0 
Branntweine und Liquenre aller Art, 
in Gebinden Hetcol. 45 0 
in Flaschen und Kruken . - s850- 
Alkoholhaltige Flüssigkeiten, welche der Accise nicht unterliegen, und « 
welche mit Substanzen gemischt sind, oder solche aufgelöst 
enthalten, welche den Stärkegrad alteriren Liter 0 60
	        
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