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.K 66) Bekanntmachung,
die Einführung von Dr. Grenser's Lehrbuch der Hebammenkunst betreffend;
vom 27ten Juni 1863.
D. Ministerium des Innern hat in Berücksichtigung der mehrfachen wesentlichen Abänder-
ungen, die das nach § 6 des Mandats vom 2ten April 1818, die Erlernung und Ausübung
der Geburtshülfe in hiesigen Landen betreffend (Gesetzsammlung vom Jahre 1818, Seite 11),
als allgemeines Hebammenbuch eingeführte Lehrbuch der Hebammenkunst von Dr. Jörg schon
in dessen ersten 5 Auflagen, 1814 bis 1855, erfahren hat und auf Anlaß der Anträge der
dermaligen Directoren der Entbindungsanstalten zu Dresden und Leipzig für nöthig erachtet,
wegen Herausgabe eines neuen Lehrbuchs der Hebammenkunst an Stelle des gedachten älteren
Einleitung zu treffen, mit der Abfassung eines solchen aber den Director des Entbindungs-
instituts zu Dresden, Hofrath Professor Dr. Grenser, unter Mitwirkung des Professors der
Entbindungskunst an der Universität Leipzig, Hofrath Dr. Crede, beauftragt. Nachdem nun
Dr. Grenser diesem Auftrage sich unterzogen hat und das von demselben bearbeitete Lehrbuch
unter dem Titel: „Lehrbuch der Hebammenkunst von Dr. Woldemar Ludwig Grenser.
Leipzig. Verlag von L. Hirzel. 1863“ neuerdings im Druck erschienen ist, so ist von dem
Ministerium des Innern beschlossen worden, dasselbe bis auf weitere Anordnung als allge-
meines Lehrbuch für die Hebammenkunst für das Königreich Sachsen vom 1sten Juli dieses
Jahres an einführen und zum Leitfaden des Unterrichts in beiden Hebammenschulen des
Landes dienen zu lassen, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Dresden, den 27 sten Juni 1863.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust. Schmiedel.
67) Deeret
wegen Bestätigung eines fernerweiten Nachtrags zu den Statuten des erbländischen
ritterschaftlichen Creditvereins;
vom 27 sten Juni 1863.
M Allerhöchster Genehmigung ist von den Ministerien des Innern und der Justiz der
nachstehende, mit X bezeichnete fernerweite Nachtrag zu den mittelst Allerhöchsten Decrets vom
13ten Mai 1844 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1844, Seite 163) confir-
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