Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

Legitimation. 
(640 ) 
Es wird dieß mit dem Bemerken, daß der Directionsrath Opelt zur Zeit seinen Wohnsitz 
in Chemnitz beibehalten wird, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 11ten Juli 1863. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. Schreiner. 
72) Deeret 
wegen Bestätigung der Brauordnung für die Braugenossenschaft zu Schneeberg; 
vom 13ten Juli 1863. 
Neen Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 26, Abf. 2 
der Brauordnung für die Braugenossenschaft zu Schneeberg enthaltene Rechtsvergünstigung in 
Betreff der Legitimation des Vorstands und dessen Vertreter durch öffentliche Bekanntmachung 
zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern im Einverständ- 
nisse mit dem Justizministerium diese Brauordnung nunmehr mit der Wirkung bestätigt, daß 
den Bestimmungen derselben allenthalben nachgegangen werden soll. 
Zu Urkund Dessen ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 1 3ten Juli 1863. 
18 Ministerium des Innern. 
# 
E— 
Frhr. v. Beust. Schmiedel. 
Brauordnung 
für die Braugenossenschaft zu Schneeberg. 
  
   
ꝛc. ꝛc. 
F 26. Binnen 8 Tagen nach dieser Wahl werden von dem Ausschusse die Namen der 
sämmtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter, unter besonderer Bezeichnung der 
zum Vorsitzenden und zu seinem Stellvertreter Gewählten, in dem Amtsblatte des Stadtraths 
bekannt gemacht. In gleicher Weise ist auch jede etwa während des laufenden Jahres ein— 
tretende Veränderung bekannt zu machen. 
Diese Bekanntmachung legitimirt den Vorstand und dessen Vertreter in allen Be— 
ziehungen. 
ꝛc. ꝛc. 
Letzte Absendung: am Zisten Juli 1863.
	        
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