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neue Mäklerordnung aufgestellt worden ist, so hat das Ministerium des Innern dieselbe, welche
nunmehr an die Stelle der bisherigen Mäklerordnung daselbst tritt, dergestalt hiermit bestätigt,
daß den darin enthaltenen Bestimmungen allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 23sten Juli 1863.
Ministerium des Innern.
66 Für den Minister:
Kohlschütter. Demuth.
. 91) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten der Actiengesellschaft für den Fürstenberger
Marmorbruch;
vom 30sten Juli 1863.
Nechdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 88 8, 34 und
47 der Statuten der Actiengesellschaft für den Fürstenberger Marmorbruch enthaltenen Rechts-
vergünstigungen zu ertheilen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern
diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau
nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 30sten Juli 1 863.
S Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Kohlschütter.
Demuth.
Statuten
der Actiengesellschaft für den Fürstenberger Marmorbruch.
2c. 2c.
Verloren §. Wegen vernichteter oder ihrem Inhaber sonst abhanden gekommener Actien (In-
gegangene und terimsscheine), Dividendenscheine oder Talons findet das für die Königlich Sächsischen Staats-
zerstörte Actien. Z Z Z Z Z Z Z Z „ Z Z
papiere, beziehendlich Zinsscheine und Zinsleisten, in denselben Fällen vorgeschriebene Morti-