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den Worten „Schuldverschreibung“ und „Fidejussiones und Bürgscheine“ (Gesetzsammlung
vom Jahre 1819, Seite 62 und 73) geordneten Stempelabgaben bis auf Widerruf bewilligt,
wogegen eine weitere Befreiung von der Stempelabgabe sowohl bei dem Schriften= als Werth-
stempel in Angelegenheiten der genannten Vereine nicht stattfindet.
Dieß wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Dresden, am 4ten September 1 863.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Zenker.
. 99) Bekanntmachung,
die Eröffnung der Telegraphenstation Oelsnitz im Voigtlande betreffend;
vom Sten September 1863.
Zun Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins soll die an der
im Baue begriffenen voigtländischen Staatseisenbahn zu
Oelsnitz
errichtete Telegraphenstation vom
15ten dieses Monats
an für die allgemeine telegraphische Staats= und Privatcorrespondenz eröffnet werden.
Es wird dieß mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß bei genannter Station ein beschränk-
ter Tagesdienst (an Wochentagen, einschließlich der auf Wochentage fallenden Feiertage, Vor-
mittags von 9 — 12 Uhr und Nachmittags von 2 — 7 Uhr, an Sonntagen von 8 — 9 Uhr
Vormittags und von 2 — 5 Uhr Nachmittags) stattfindet und bei dem Betriebe das Reglement
für die telegraphische Correspondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den
inneren telegraphischen Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahn-
Telegraphenlinien vom 3ten December 1861 — welches auf allen Telegraphenstationen käuflich
zu erlangen ist — Anwendung leidet.
Dresden, am 8ten September 1 863.
Finanz-Ministerium. 5
Frhr. v. Friesen.
Schreiner.