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Die Namen der Mitglieder des Directoriums und des Verwaltungsraths, sowie jeder
Wechsel, welcher in diesen Personen eintritt, sind unter Bezeichnung des Vorsitzenden und
seines Stellvertreters in beiden Vereinsorganen vom Directorium in der Leipziger Zeitung
bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung reicht überall zur vollständigen Legitimation des
Directoriums, besonders auch bei Quittungsleistungen, für den Verein hin.
Eide, welche dem Vereine zuerkannt werden, sind vom Directorium durch den Vorsitzenden,
beziehendlich dessen Stellvertreter, und durch ein von der Gegenpartei auszuwählendes zweites
Mitglied des Directoriums zu leisten.
20. 2.
MÆ 116) Verordnung,
die Einsetzung einer technischen Deputation betreffend;
vom 6ten October 1863.
Ur die Erörterung und Entscheidung von Fragen und Streitigkeiten technischer Natur, wie
sie insbesondere auch in Folge der Bestimmungen des Gewerbegesetzes vom 15ten October
1861, 9§ 22 fg. (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1861, Seite 192 fg.) häufiger
vorkommen, auch hinsichtlich der dabei zuzuziehenden sachverständigen Organe die Innehaltung
eines geregelten Instanzenzugs zu ermöglichen und um zugleich Fragen dieser Art, welche in ver-
schiedene Fächer einschlagen, die nöthige mehrseitige Beleuchtung zu sichern, hat das Ministerium
des Innern mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs die Errichtung einer,
ihm zur Seite stehenden
technischen Deputation
beschlossen und verordnet zu dem Ende, wie folgt:
& 1. Die „technische Deputation“ ist ein dem Ministerium des Innern beigeordnetes
Collegium von Sachverständigen und dazu bestimmt, dem ersteren bei den in seinen Geschäfts-
kreis einschlagenden Angelegenheiten technischer Natur, zunächst in solchen, in welchen das
Ministerium auf eingewendeten Recurs in oberer Instanz Entschließung zu ertheilen hat, so-
wie in Patentsachen auf Erfordern mit seinem Gutachten beiräthig zu sein.
Die Anfragen und Aufträge anderer Ministerien, welche sich in Angelegenheiten ihres
Ressorts des Gutachtens der technischen Deputation zu bedienen wünschen, gelangen an dieselbe
durch Vermittelung des Ministeriums des Innern.
Auf dem nemlichen Wege ist es den höheren Gerichtshöfen überlassen, sich Behufs der
Einholung von Gutachten oder Superarbitrien in privatrechtlichen Streitigkeiten mit der
technischen Deputation in Vernehmung zu setzen.