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Solches wird zur Nachachtung für Alle, die es angeht, hierdurch zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Dresden, am 4ten November 1 863.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Zenker.
. 125) Deeret
wegen Genehmigung einer böffentlichen Anleihe der Albertsbahn-Actiengesellschaft;
vom 12ten November 1863.
De- Ministerium des Innern hat zu der fernerweiten öffentlichen Anleihe, welche die Alberts-
bahn-Actiengesellschaft Behufs der Bestreitung der Ausgaben für die durch den Anschluß der
Tharandt-Freiberger Staatsbahn nothwendig gewordene Erweiterung der Betriebseinrichtungen
und Gleisanlagen durch Ausgabe von 2000 auf den Inhaber lautenden, mit 44 Procent
jährlich verzinslichen Schuldscheinen à 100 Thlr. —. — nach Maßgabe der vorgelegten
Schema's der Hauptschuldverschreibung, der Schuldscheine und der Coupons, ingleichen des
Tilgungspkans aufzunehmen beschlossen hat, die erbetene Genehmigung ertheilt.
Auch haben Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums der genannten
Actiengesellschaft die im § 5 der Hauptschuldverschreibung enthaltene Rechtsvergünstigung zu
bewilligen Allergnädigst geruht.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Deecret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 1 2ten November 1863.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
Hauptschuldverschreibung.
ꝛc. ꝛc.
8 5. Wegen verlorener oder untergegangener Schuldscheine, Zinsleisten oder Zinsscheine
findet auf Antrag der Betheiligten und auf deren Kosten das Edictalverfahren zum Behufe
ihrer Mortification statt.
Dasselbe erfolgt in derselben Maße, wie dieß für die Königlich Sächsischen Staatspapiere
vorgeschrieben ist, dergestalt, daß die Schuldscheine so wie die Königlich Sächsischen Staats-