Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

) 
Gesetz-und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
22# Stück vom Jahre 1863. 
  
  
  
  
  
  
„K 133) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Central-Industrievereins zu Dresden; 
vom böten December 1863. 
Nachdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 28 der 
Statuten des Central-Industrievereins zu Dresden enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen 
Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten mit der Wirk- 
ung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 5ten December 1863. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Demuth. 
Statuten 
des Central-Industrievereins zu Dresden. 
20. 2C. 
& 28. Die Namen des Directors, des Controleurs und des Vorsitzenden des Verwalt= Legitimation 
ungsraths sowie deren Stellvertreter sind mit Angabe ihrer Function sofort nach jeder Wahl oeraherwat= 
in den im § 18 angeführten öffentlichen Blättern bekannt zu machen, was zu deren Legiti- 
mation genügt. 
20. 20. 
1863. 108
	        
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