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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am 19. April 1865.
Jw#Miisterium des Innern.
Frhr. v. Beuft.
Demnth.
Statut
der Postaer Steinbrechercasse.
2c. 2c.
#22. Die Namen der gewählten Ausschußmitglieder sind mit Bezeichnung des Vorstands, Veröffentlich-
seines Stellvertreters und des Cassirers jedesmal nach der Wahl in dem § 11 gedachten Amts- uns epen
blatte bekannt zu machen, und die Bekanntmachung genügt zur Legitimation der Gewählten. und Ausschuß-
2c. rc. mitglieder.
M 68. Decret
wegen Bestätigung der Statuten der vereinigten Weberbegräbnißcasse
in Chemnitz;
vom 20. April 1865.
Nechdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 14 der
Statuten der vereinigten Weberbegräbnißcasse in Chemnitz enthaltene Rechtsvergünstigung zu
bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten
mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen
werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 20. April 1865.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.