Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

—  426  —

 

.

Benennung  der  Gegenstände.

der
Verzollung.


Maßstab.  Jollbetrag.

 

Fl.

Kr.

 

12

13

14

 

geschlemmt,  Kreide,  weiße  und  schwarze,  roh,  ungeschnitten  und  geschlemmt,
Garten=  und  Mooredee  .  ....

Anmerk.  Steinmetzarbeiten,  gemeine,  z.  B.  Thür=  und  Fensterstöcke,  Säulen  und  Säulenbestandtheile,
  Rinnen,  Röhren,  Tröge  u.  dgl.,  ungeschliffen,  mit  Ausnahme
jener  aus  Alabaster  und  Marmor,  werden  den  behauenen  Steinen  beigezählt.

b)  Schiefertafeln  (auch  in  Holzrahmen  der  Posit.  33  a),  Schiefergriffel
(nicht  bemalt  oder  angestrichen  oder  mit  anderen  Materialien  in  Verbindung),
  Schieferpapier  und  Tafeln  daraus,  ohne  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  Kreide  und  Rothstein,  geschnitten,  Bimsstein,  geformt,
  Bimsstein-,  Glas-,  Sand=  und  Schmirgelpapier,  Bimsstein=  und
Schmirgeltchs

V.  Arzenei-,  Parfümerie-,  Farb-,  Gerb=  und  chemische  Hülfsstoffe.

Oele,  ätherische:
a)  Bernstein-,  Hirschhorn-,  Kautschuk-,  Lorbeer-,  Rosmarin=  und  Wachholderöl
b)  Oele,  ätherische,  d.  i.  alle  mit  Ausnahme  der  vorstehend  unter  a  und  der
unter  Pos.  14  genannten  ätherischen  Oele,  dann  parfümirte  Essige,
Fette  und  Oele,  alle  diese  Gegenstände  in  Behältnissen  von  mehr  als
Nied.  Oesterr.  Maß..  ....  ..  ..

Anmerk.  Kommen  die  unter  a  und  b  genannten  Essige,  Fette  und  Oele  in  Behältnissen
  von  ½  Nied.-Oesterr.  Maß  oder  darunter  vor,  so  sind  sie  als  Parfümeriewaaren,
  Pos.  42c,  zu  behandeln.

Farbwurzeln,  gemeine,  gemahlen  und  ungemahlen,  als:  echte  und  falsche  Alkanna,
Curcumä,  Krapp,  dann  Waid,  Wau,  Saflor,  Färbeginster,  Kermeskörner.
Berberitzenholz  und  Wurzeln,  Gelbholz  (Fustik),  weiße  Seeblumenwurzeln,
Quercitron,  Gerberlohe  und  Gerberrinde  (d.  i.  von  Birken,  Eichen,  Fichten,
Tannen,  Roßkastanien,  Ulmen,  Weiden,  Erlen),  Summach,  Eicheln  und  Eichelhülsen

  (Vallonea),  Knoppern  (Eckerdoppern),  auch  Knoppernmehl,  Galläpfel

Harz,  Theer=  und  Mineralöle:

a)  Harz,  gemeines  (als:  weißes,  gelbes  und  schwarzes,  von  Nadelhölzern),
Theer  (auch  Steinkohlentheer  und  Daggert),  Colophonium,  Terpentin,
Terpentinöl  (auch  Pech=  und  Theeröl),  Asphalt  und  andere  Erdharze,
Bergpech,  Bergtheer...

b)  Steinöl,  rothes  und  weißes,  Steinkohlentheeröl  (auch  Benzin)  ..

 

1  Ctr.

M

 

 

frei

frei

frei

 

 

 

 

 

 

 

75

75