Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Maßstab 
  
  
  
  
und Fraukfurterschwärze), Schuhwichse und Wagenschmiere, Pechfackeln 
c) Tinten und Tintenpulver, Tusche, Reißkohlen, Bleistifte, Pastell= und 
Rothstifte, alle Farben in Bläschen, Kapseln, Muscheln, Pasten und Käst- 
  
  
  
  
  
  
  
  
" » Zollbetrag. 
— Benennung der Gegenstände. Ler- - 
zollung.. r. 
nen Hängeuhren); Waaren aus bossirtem Wachse, Operngucker und gefaßte 
Augengläser, nicht mit Gestellen ganz oder theilweise aus edlen Metallen, 
Darmsaiten, auch mit Seide übersponnen, Arbeiten aus Goldschlägerhäutchen 1 Ctr. 30— 
Anmerk. zur Position 41. Zu den kurzen Waaren, von denen in diesem Verzeich- 
nisse öfters die Rede ist, gehören außer den in Position 
41 aufgezählten: 
Waaren aus Gold, Silber, Platin oder ande- 
ren edlen Metallen, cchten und unechten Perlen und 
Korallen, Edel= und Halbedelsteinen, Schildpatt, Bern- 
stein, Gagat, zubereiteten Schmuckfedern, Menschen- 
haaren, auch in Verbindung mit anderen Materialien; 
Taschenuhren aller Art, unechte Perlen, zubereitete 
Schmuckfedern; Waaren aus unedlen, echt vergoldeten, 
oder versilberten, oder mit gold-oder silberhaltigem Lack 
überzogenen Metallen, auch in Verbindung mit ande- 
ren Materialien (ausgenommen sind die der Pos. 38b 
eingereihten Platten, Bleche, Drähte), Verbindungen 
von Webe= und Wirkwaaren mit anderen Materialien. 
Anmerk. zu den Classen X und XI. Wagen, Schlitten, Schiffe und andere 
Wasserfahrzeuge sind unter den Positionen 
dieser Classen nicht begriffen. 
XII. Chemische Producte, Farbwaaren, literarische und 
Kunstgegenstände. 
42 Chemische Producte und Farbwaaren: 
a) Zündwaaren, gemeine, als: Schwefelfäden, Schwefelhölzchen, Reibholz- 
chen, Reibfidibus und Zündfläschchen, Zündholzchen, Lunten (auch Pech-, 
Zünd= oder Sprengschnüre), Feuerschwamm, künstlicher und Zunder (ua- 
türlicher und künstlicher), auch Zunderpapier . - frei 
b)Le1m(F1sch[Hausenbla1en]Horn-Leder-und Mundleim), Krastmehl « 
Producte (Haarpuder, Stärke, Kleister, Pappe), Albumin und Gelatin 
(thierische Gallerte), Schwärzen (Ruß= und Kohlenschwarz aller Art 
lmit Ausnahme der Knochenkohles, wie auch Kohlenpulver, Buchdrucker- 
- — 75
	        
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