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B.
Vertrag
zwischen
Preußen, Sachsen, den zum Chüringischen Zoll- und Handelsvereine
verbundenen Staaten und Braunschweig
über
die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse.
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen, die außer
Seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine
betheiligten Souveraine für Ihre diesem Vereine angehörenden Lande und Seine Hoheit der
Herzog von Braunschweig und Lüneburg haben gleichzeitig mit den über die Fortdauer des
Zoll= und Handelsvereins eingeleiteten Verhandlungen auch besondere Unterhandlungen über
die Erneuerung und weitere Ausbildung der wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse
zwischen Ihnen bestehenden Verabredungen eröffnen lassen und zu diesem Zwecke zu Bevoll-
mächtigten ernannt, und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren General-Director der Steuern Johann Friedrich von Pommer
Esche,
Allerhöchst Ihren Ministerial-Director Alexander Max Phpilipsborn
und
Allerhöchst Ihren Ministerial -Director Martin Friedrich Rudolph Delbrück;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Inlius Hans von Thümmel;
die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thüringischen Zoll-
und Handelsvereine betheiligten Souveraine, und zwar:
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Director der Hauptstaatscasse Friedrich Theodor Bode;