Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

— 526 — 
So geschehen und in einem, für die hohen contrahirenden Theile in dem Königlich 
Preußischen Geheimen Staatsarchive niederzulegenden Exemplare vollzogen. 
Berlin, den 28. Juni 1864. 
(gez) von Pommer Esche. Philipsborn. Delbrück. von Thümmel. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.) 
Bode. Thon. von Tbielau. 
(L. 8.) (L. S.) (I. S) 
  
Ca. 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Sachsen, ZGaden, Kurhessen, den bei dem Thüringischen Joll- und 
Handelsvereine betheiligten Stanten, Braunschweig und der freien Stadt 
Frankfurt einerseits, 
und 
Hannover sowie Oldenburg andererseits, 
betreffend 
den Beitritt Hannovers und Oldenburgs zu dem Jollvereinigungsvertrage vom 
28. Juni 1864 und zu dem Vertrage über den Verkehr mit Taback und Wein 
von demselben Tage. 
  
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen, Seine 
Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von 
Hessen, die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit 
dem Kurfürsten von Hessen bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten 
-Souveraine, Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg und der Senat der 
freien Stadt Frankfurt einerseits und Seine Majestät der König von Hannover, sowie Seine 
Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg andererseits, gleichmäßig von dem Wunsche
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.