Gesetzund Verordnungsblalk
für das Königreich Sachsen.
7. Stück vom Jahre 1866.
—......——.———.————.———.————..—.-..........p
& 47. Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Knappschaftsvereins des Gräflich
Einsiedel'schen Eisenwerks bei Riesa;
vom 14. Februar 1866.
Necheem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 73 der
Statuten des Knappschaftsvereins des Gräflich Einsiedel'schen Eisenwerks bei Riesa enthaltene
Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des
Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allent-
balben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 1 4. Februar 1866.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demunth.
Statut
des Knappschaftsvereins des Gräflich Einsiedel'schen Eisenwerks bei Riesa.
ꝛc. ꝛc.
73. Die im § 15 unter 1, 2, 4, 5 und 6 erwähnten Unterstützungen können we-
der vor der Verfallzeit an andere Personen abgetreten, noch mit Beschlag belegt (inhibirt)
werden, wogegen auf die unter 3 erwähnten Invalidenpensionen, was die Abtretung und In-
1866. 15