Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

Gesetzund Verordnungsblalk 
für das Königreich Sachsen. 
7. Stück vom Jahre 1866. 
     
—......——.———.————.———.————..—.-..........p 
& 47. Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Knappschaftsvereins des Gräflich 
Einsiedel'schen Eisenwerks bei Riesa; 
vom 14. Februar 1866. 
Necheem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 73 der 
Statuten des Knappschaftsvereins des Gräflich Einsiedel'schen Eisenwerks bei Riesa enthaltene 
Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des 
Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allent- 
balben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1 4. Februar 1866. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Demunth. 
Statut 
des Knappschaftsvereins des Gräflich Einsiedel'schen Eisenwerks bei Riesa. 
ꝛc. ꝛc. 
73. Die im § 15 unter 1, 2, 4, 5 und 6 erwähnten Unterstützungen können we- 
der vor der Verfallzeit an andere Personen abgetreten, noch mit Beschlag belegt (inhibirt) 
werden, wogegen auf die unter 3 erwähnten Invalidenpensionen, was die Abtretung und In- 
1866. 15
	        
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